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Zuerst ignorieren sie uns.
Dann lachen sie über uns.
Dann bekämpfen sie uns.
Dann gewinnen wir.
(Gandhi)


Wir sind eine Interessengemeinschaft von mittlerweile über 400 Mitgliedern, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen ungerechtfertigt hohe Beitragbescheide der Gemeinde Sinntal aus dem Jahre 2000 vorzugehen.

Die IdBiS wurde Ende des Jahres 2000 gegründet.

Sprecher der Interessengemeinschaft ist Hermann Vornwald aus Altengronau.

Auslöser für die Gründung der IdBiS waren Beitragsbescheide der Gemeinde Sinntal für die Kläranlage im Ortsteil Jossa, an die die Ortsteile Altengronau, Jossa, Neuengronau und Breunings angeschlossen sind.

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Aktuelles

Infobrief August 2010

Liebe Mitglieder,
hier die neuesten Informationen zum aktuellen Sachstand:

Hier klicken für den Infobrief als PDF

Infobrief August 2009


Liebe Mitglieder,
Ihr habt lange nichts von uns gehört, deshalb heute einige Informationen:

Hier klicken für den Infobrief als PDF

Einladung zur Mitgliederversammlung

Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt laden wir alle Mitglieder zu einer Mitglieder-Informationsversammlung am

Montag, dem 29. Dezember 2008, um 19.30 Uhr in den Saal der Gastwirtschaft "Zur Krone" in Altengronau

sehr herzlich ein.

Hierbei möchten wir gerne über die weiteren Schritte informieren.

Wir bitten um möglichst zahlreiches Erscheinen.


11. Dezember 2008: Verwaltungsgericht Frankfurt sieht "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide vom Jan. 2007" und ordnet die aufschiebende Wirkung der Widersprüche an!

Endlich sind die Würfel gefallen !

Seit 31. Mai 2007 haben wir nun auf einen Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichtes zu unseren Musterverfahren warten müssen.
Nun, nach über 1 1/2 Jahren hat das VG Frankfurt unserem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche stattgegeben. Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt und sieht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuerlichen Betragsbescheide vom 22. Jan. 2007. Das Gericht hat sich hauptsächlich mit der Beitragssatzkalkulation der Gemeinde Sinntal beschäftigt und hat diese gerügt. Es hat festgestellt, dass diese unzutreffend sein könnte und erhebt "erhebliche Bedenken" gegen sie.

Somit wurde unsere Auffassung bestätigt und wir haben (zunächst) die Gewissheit, daß wir erst einmal die geforderten Beiträge nicht zahlen müssen. Und zwar bis zum Ende einer endgültigen gerichtlichen Klärung der Angelegenheit. Dies wird in der Regel noch einmal zwei bis vier Jahre in Anspruch nehmen.

Weitere Erläuterungen wird es auf einer noch für dieses Jahr anzusetzenden Generalversammlung geben. Einladungen hierzu werden über Weihnachten verschickt.

30. November 2008: Urteil zur Aussetzungsklage beim VG Frankfurt wird nun dringend erwartet!

Nachdem das Verwaltungsgericht in Frankfurt unseren Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 31. Mai 2007 (1 1/2 Jahre!!) bisher immer noch nicht beschieden hat, bleibt zu hoffen, dass nun aufgrund der für uns durchweg positiven Entscheidung in den anderen Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel, nun endlich auch in Frankfurt eine Entscheidung getroffen wird!

Wir werden dann sofort eine Mitgliederversammlung einberufen, um den weiteren Fortgang zu besprechen.

16. Oktober 2008: Beitragssatz für den erstmaligen Anschluss an die Kläranlage von 0,90 Euro auf 0,79 Euro gesenkt!

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun endlich den Vergleich aus der Verhandlung vom 09. April 2008 in einem schriftlichen Beschluss festgehalten.

Im Rahmen des Vergleichs mussten die Grundstücksflächen von 4.361.471 qm auf 4.907.133 qm angehoben werden!

Daraus musste ein neuer Beitragssatz errechnet werden.
Dieser liegt nun bei 0,79 Euro pro qm Veranlagungsfläche!

Außerdem dürfen den Klägern erst dann Beiträge abverlangt werden, wenn die Betriebsgenehmigung für deren eigene Kläranlage Ende März 2009 abgelaufen ist und der tatsächliche Anschluss an die kommunale Kläranlage erfolgt.

Der neue Beitragssatz wurde bisher noch nicht in die ortliche Entwässerungssatzung übernommen.

Offensichtlich legt es die Gemeinde Sinntal künftig auf weitere Verfahren an.

Jeder sollte also dringend darauf achten, dass künftige Beitragsbescheide für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Behandlungsanlage lediglich mit 0,79 Euro pro qm Veranlagungsfläche ausgestellt sind.

Beitragsbescheiden, die den alten Beitragssatz von 0,90 Euro pro qm Veranlagungsfläche abverlangen, muss widersprochen werden!

23.6.2008 - Beitrag in der Hessenschau: Gebührenchaos in Sinntal


Link zum Filmbeitrag auf der Hessenschau Webseite

Gemeinde muss Fläche neu berechnen und Beitragssatz neu kalkulieren

Dies ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel in Sachen Vornwald ./. Gemeinde Sinntal.

IdBiS-Sprecher Vornwald betreibt seit vielen Jahren für sein Wohnhaus und Firmengebäude eine eigene Kläranlage und hat hierfür eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung bis zum Jahre 2009.

Doch das interessierte die Gemeinde Sinntal nicht und schickte ihm im Jahre 2000 Beitragsbescheide, gegen die er Widerspruch einlegte und letztendlich gezwungen war vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zu klagen.Dort bekam er Recht und die Gemeinde ging in Revision, was nun in Kassel verhandelt wurde.
Der Vorsitzende Richter beim VGH Dr. Lohmann gab Vornwald wiederum Recht, so dass dieser erst im Jahre 2009 anschließen und seine Beiträge bezahlen muss.

Ein sehr wichtiger Bestandteil der Verhandlung war die Erörterung der gemeindlichen Flächenzusammenstellung, die als Basis der Beitragsberechnung dient. Vornwald mängelte diese nach entsprechender Akteneinsicht in einem Schriftsatz beim Gericht an und auch hier teilte der Vorsitzende Richter die Bedenken des Klägers und forderte die Gemeinde auf, ihre Beitragssatzkalkulation wieder auf die im Jahre 2003 aufgrund neuester digitaler Flächenberechnung festgelegten 4,9 Millionen Quadratmter Grundstücksfläche abzustellen, also etwa 415.000 Quadratmeter Grundstücksfläche mehr als im Jahre 2007 von der Gemeinde für die damaligen neuen Bescheide als Maßstab angewandt
wurden.

Außerdem wurde die Gemeinde aufgefordert, die Baukosten der alten Kläranlage im Ortsteil Sterbfritz von netto ca. 700.000 DM aus der Beitragssatzkalkulation heraus zu nehmen.

Dies ergäbe dann alles in allem eine Beitragssenkung, die individuelle Rückwirkung auf die jeweiligen Bescheidarten hätte.

Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung mündete zunächst in einen entsprechenden Vergleichsentwurf, über den voraussichtlich im Juli 2008 abschließend verhandelt wird.

Das nächste Treffen der IdBiS findet am Montag, den 23. Juni 2008, ab 19.30 Uhr, im Evang. Gemeindehaus in Altengronau statt.

Einzug der fälligen Mitgliedsbeiträge 2008

Liebe Mitglieder, wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir ab der 3. Aprilwoche die fälligen Beiträge für das Jahr 2008 einziehen werden. Mitglieder, die keinen Bankeinzug vereinbart haben, bitten wir um Überweisung des fälligen Mitgliedsbeitrags bis spätestens 30. April 2008.

Da es derzeit keine neuen Entwicklungen im Rechtsstreit mit der Gemeinde gibt, treffen wir uns im 2-wöchigen Rhythmus im evangelischen Gemeindehaus in Altengronau. Das nächste Treffen ist am Montag, den 31. März 2008. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.


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