Presse 2006-02-19 Sinntaler Gemeindevorstand kündigt neue Beitragserhebung an!

[19.2.2006] Sinntaler Gemeindevorstand kündigt neue Beitragserhebung an!

Nachdem Bürgermeister Ullrich noch in seinem KN-Interview vom 28. Jan. Vorbereitungen zu neuen Beitragsbescheiden bestritten hat, wurden nun am Freitag im Sinntaler Mitteilungsblatt die neuen Veranlagungen an Musterbeispielen für die einzelnen Ortsteile dargestellt und die Veranlagung für das 2. Halbjahr angekündigt.

Darin werden nun die am 19. 01. von der IdBiS in den KN und am 23.01. in der IdBiS-Infoveranstaltung angekündigten Beträge von 88 Cent einerseits und bis zu 8,12 Euro andererseits bestätigt.
Damals schon hat sich die IdBiS über die falsche Anwendung der neuen Sinntaler Entwässerungssatzung empört und darüber aufgeklärt, daß die sieben Ortsteile Sannerz, Weiperz, Sterbfritz, Mottgers, Schwarzenfels, Weichersbach und Oberzell durchschnittlich 88 Cent zu zahlen haben während die fünf Ortsteile Jossa, Altengronau, Neuengronau, Breunings und Züntersbach mit bis zu 8,12 Euro pro qm Grundstücksfläche herangezogen werden.

Noch am 28.01. nannte Bürgermeister Ullrich diese Beträge als horrend, mußte sie nun aber wohl als richtig bestätigen. Daran ändern auch die angegebenen, möglichen Abzüge in den Rechenbeispielen nichts.
Die Gemeinde schönt hier die tatsächlich horrenden Beträge, indem sie z.B. die im Jahr 2000 unter Heberling unrechtmäßig abkassierten Beiträge zur Vollkanalisation großzügig verrechnet.
Diese unrechtmäßig abkassierten Beträge sind jedoch bereits seit Sept. 2005 ohne jegliche Rechtsgrundlage widerrechtlich von der Gemeinde einbehalten und hätten längst an die Anlieger zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem verspricht sie die Anrechnung von bereits früher gezahlten Anliegerbeiträgen, übersieht jedoch hierbei, daß diese Beitragszahlungen bis zu 40 Jahre zurückliegen und die Summen meist nicht mehr festzustellen sein werden, womit auch deren Abzug für die meisten Betroffenen eine Wunschvorstellung bleiben dürfte.
Bei realistischer Betrachtung wird für die meisten Neuanlieger tatsächlich ein Betrag von 8,12 Euro, bzw. für die, die bereits Kläranlagenbeitrage gezahlt haben von ca. 6,85 Euro zur Verrechnung kommen.
Alles in Allem werden die ca. 1,6 Mio qm Grundflächen in Jossa, Altengronau, Neuengronau, Breunings und Züntersbach mit ca. 11,7 Mio Euro belastet werden.
Die Ortsteile Sannerz, Weiperz, Sterbfritz, Mottgers, Schwarzenfels, Weichersbach und Oberzell, die mit ca. 3,2 Mio qm doppelt so viel Grundstücksflächen aufzuweisen haben, werden jedoch lediglich mit ca. 2,8 Mio Euro belastet.
Insgesamt wird die Gemeinde Sinntal somit ca. 14,5 Mio Euro berechnen, unter Berücksichtigung der zurückbehaltenen Vollkanalisationsbeiträge aus 2000 werden demnächst ca. 12 Mio Euro frisches Geld im Sinntaler Rathaus zur Verfügung stehen.

Der Hauptgrund für die Empörung liegt in der willkürlichen Einteilung nach Ortsteilen und nicht nach den vom Gericht geforderten, tatsächlichen Gegebenheiten.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat eine Unterteilung in Alt- und Neuanlieger festgelegt, die natürlich nicht nach Ortsteilen, sondern nach den tatsächlichen Anschlußmöglichkeiten an eine Kläranlage zu unterscheiden ist.
Demnach, und dies hat bereits der Vorsitzende des VGH Kassel angedeutet, hat die Gemeinde ein erhebliches Verjährungsproblem, versucht jedoch trotzdem, die Bescheide mit Gewalt durchzudrücken.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Rechtswidrigkeit der neuen Bescheide ist die Tatsache, daß die Kalkulation des Beitragsaatzes von 5,60 Euro pro qm um mindestens 20 Prozent zu hoch ist, weil die Gemeinde auch hier wieder, entgegen den Ausführungen des VGH Kassel sämtliche Kanalbaustrecken, die sie bereits in den früheren Jahren abgerechnet hatte, nun ein zweites mal zur Abrechnung bringt, was ganz klar rechtswidrig ist.
Zum Dritten gab es bereits im Jahr 2003 höchstrichterliche Beschlüsse, die ganz klar festgestellt haben, daß sowohl Altanlieger als auch Neuanlieger sich in gleichem Maß an den Baukosten zu beteiligen haben.
Dieser Grundsatz wird in Sinntal außer Acht gelassen. Fast die gesamten Baukosten, auch die anteiligen Baukosten für den Neuanschluß von Sterbfritz nach Schlüchtern werden nur auf die Klärbezirke Jossa und Züntersbach umgelegt.
Umgekehrt wird es jedoch nach wie vor vermieden, die Anlieger der anderen Klärbezirke anteilig an den Baukosten der Jossaer und Zünterbacher Anlage zu beteiligen.

Die IdBiS hat bereits in ihrer Veröffentlichung vom 19. Jan. größtmöglichen Widerstand angekündigt und wird diesen mit allen rechtlichen Mitteln durchsetzen.

Für die IdBiS ist es ein Unding, daß nach der Bescheidmisere aus dem Jahr 2000, aus der resultierend die Gemeinde Sinntal bis heute nach sieben Satzungsänderungen, drei Kalkulationsänderungen, über fünf Prozeßjahren und weit über 50.000 Euro an verbratenen Prozesskosten am Ende nun vor einem Desaster steht, es aber trotzdem nicht lassen kann, wieder mit völlig falschen Vorstellungen von einer richtigen Beitrags-veranlagung, das gesamte Trauerspiel noch einmal von vorne zu beginnen.
Die IdBiS apelliert an alle vernünftigen Sinntaler Gemeindeorgane, dafür Sorge zu tragen, daß eine solch fehlerhafte Vorgehensweise unter allen Umständen vermieden wird.
Um ihren Willen zu einer vernünftigen Lösung des Problemes zu dokumentieren, schlägt die IdBiS vor, einen „runden Tisch“ einzurichten, an dem sich schnellstmöglichst alle vernünftig denkenden Kräfte dieser Gemeinde einfinden sollten, um zum Wohle der Bürger und der Kommune eine tragbare Lösung des Problemes zu finden.


Mit freundlichem Gruß

IdBiS – Hermann Vornwald