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Unser Ziel:

Gerechte und bezahlbare Beiträge für a l l e Sinntaler Bürger.




Unserem Ziel „bezahlbare Beiträge“ sind wir in den 6 Jahren unserer Arbeit ein ganzes Stück näher gekommen.
Durch unsere Klagen haben wir die Gemeinde gezwungen, die ursprünglichen Kosten für den Anschluß eines durchschnittlichen 1000 qm-EFH-Grundstückes von ca. 25,-- DM auf ein erträgliches Maß von ca. 14,-- DM zu senken !

Unser Ziel „gerechte Beiträge“ ist bisher noch nicht zu erreichen gewesen.
Dazu wird die nächste Welle von Klagen, die sich durch die neuerlichen Bescheide schon ankündigt wohl endgültige Klarheit bringen.
Die neueste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hat erst in 2005 wieder darauf hingewiesen, daß alle Anlieger innerhalb einer öffentlichen Einrichtung in gleichem Maß an den Entstehungskosten der Gesamtanlage zu beteiligen sind.

In Sinntal jedoch wurde mit der Erhebung von ca. 1,-- Euro/qm in den 70er Jahren begonnen,
danach, bis 1994 wurden ca. 25 % der entstandenen Kosten (ca. 3,-- Euro/qm) erhoben,
von 1994 bis 2000 wurden dann ca. 50 % der entstandenen Kosten (ca. 5,-- Euro/qm) erhoben.
Seit 2000 sollen nun die Anlieger der Kläranlagen Jossa und Züntersbach ca. 7,-- bis 8,50 Euro pro qm für einen Vollkanalisationsanschluß bezahlen.

Zudem war es üblich, daß in den Jahren bis 2000 alle Anlieger von ganz Sinntal über die Abwassergebühren solidarisch an den Baukosten der Gesamtanlage beteiligt wurden.
Seit 2000 ist dies faktisch abgeschafft.
Nachdem sich die Anlieger der Kläranlagen Jossa und Züntersbach an den Baukosten der Kläranlagen Sannerz, Sterbfritz und Mottgers beteiligt hatten, handelt die Gemeinde nun nach dem Prinzip „Nach mir die Sintflut“ oder „Was gebe ich auf mein Geschwätz von gestern“ und läßt die Anlieger der Kläranlagen von Jossa und Züntersbach „Ihre“ Anlagen nun ohne die Beteiligung der Anlieger aus Sannerz, Sterbfritz und Mottgers alleine bezahlen!

Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes und wird mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht keinen Bestand haben!

Mit Inkraftsetzen der neuen Entwässerungssatzung am 20. Juni 2011 sind wir unserem Ziel der gerechten Beiträge ziemlich nah gekommen !
Die Kosten für den Anschluss eines durchschnittlichen 1000qm-EFH-Grundstückes sind nun bei einem Gesamtbetrag von 10,50 DM (!!!) (= ca. 5,37 Euro) angekommen !
Damit haben wir aus unserer Sicht mehr erreicht, als wir uns jemals erträumen konnten !

Die Gerechtigkeit im Hinblick auf die Beteiligung aller Ortsteile an den Baukosten der Abwasseranlage wurde durch den neuen „Ergänzungsbeitrag“, der den „Altanliegern“ abverlangt wird, ebenfalls, zumindest zu einem großen Stück erreicht.
Natürlich gibt es innerhalb jeder Veranlagung immer wieder „Ungerechtigkeiten“, das ist offensichtlich kaum zu vermeiden, im Wesentlichen ist es uns jedoch gelungen, einen soliden Grundstock für eine weitestgehend gerechte Veranlagung innerhalb der Gesamtgemeinde zu erstreiten!



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