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Chronologie der Ereignisse


Mai 1999 Verschickung der Bescheide für die Fertigstellung der Abwasserbehandlungsanlage in Jossa – Ortskern Altengronau und Jossa – wurden ohne Widerspruch bezahlt, man ging davon aus, dass die Beitragsveranlagung abgeschlossen sei, zumal die zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung eine weitere Beitragsveranlagung hierfür nicht vorsah.
19.6.2000
Verabschiedung der umstrittenen Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal durch das Sinntaler Gemeindeparlament.
6. 11. 2000
Verschickung der umstrittenen Beitragsbescheide
14. 11. 2000
Einschaltung des Verwaltungsjuristen Friedhelm Foerstemann, Liederbach
16. 11. 2000
Podiumsdiskussion von Vertretern der IdBiS mit Bürgermeister Heberling und Verwaltungsleiter W. Euler in Altengronau.
17.11.2000
Gründung der IdBiS
5.12.2000 Einreichung der Widersprüche bei der Gemeinde – insgesamt sollen 850 Widersprüche bei der Gemeinde eingegangen sein.
22.2.2001 Akteneinsicht bei der Gemeinde Sinntal von RA Foerstemann und H. Vornwald
10. 4. 2001 Nachreichung der Widerspruchsbegründungen bei der Gemeinde Sinntal

Danach Stillschweigen seitens der Gemeinde.

Mit Leserbriefen, Presse-Erklärungen usw. wurde von Seiten der IdBiS immer wieder versucht, Aufklärung zu betreiben und die Gemeinde doch noch zum Einlenken zu bewegen.

Der Kommunalwahlkampf 2001 wurde genutzt, um mit den Parteien ins Gespräch zu kommen, in der Hoffnung, dass auf der politischen Schiene eine Konsenslösung erreicht werden kann. Den schönen Worten folgten leider keine Taten, so dass man gezwungen war, auf gerichtlichem Wege Beitragsgerechtigkeit einzufordern.

Oktober 2001 Versand der so genannten Servicebriefe – in diesen wurde den Widerspruchsführern mitgeteilt, dass der Gemeindevorstand bereits im Januar 2001 (man beachte das Datum) beschlossen hatte, die Widersprüche abzulehnen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt die Begründung noch gar nicht kannte. Dieser Beschluss war 10 Monate - aus welchen Gründen auch immer - vom Gemeindevorstand zurück gehalten worden.
15.12.2001 Einreichung der Aussetzungsklage im Musterfall – nachdem es die Gemeinde in den vergangenen 12 Monaten vermieden hatte, mit einem Widerspruchsbescheid den Weg für ein Hauptverfahren vor dem VG frei zu machen.
18.3.2002 Aussetzung der Bescheidarten „Verbessernde Erneuerung der Abwasser-Sammelleitung“ und „Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“, bevor die gerichtliche Prüfung stattfand. Die Gemeinde hatte sich hiermit in die Position der Unterlegenen begeben und die Kosten des Verfahrens zu tragen.
13. 5. 2002 die verbliebenen 3 Bescheidarten werden zu Gunsten der Gemeinde in dem Vorverfahren entschieden. Dies offenbar aber nur aufgrund der Tatsache, dass die beiden vorgenannten Bescheide von der Gemeinde zurückgezogen worden waren.
Juni 2002 Satzungsänderung – der Beitragstatbestand „Verbessernde Erneuerung der Abwasser-Sammelleitungen“ wird beitragsmäßig auf „Null“ gesetzt, die gezahlten Beiträge werden zurück bezahlt bzw. verrechnet – ein 1. Erfolg der IdBiS -
6. 7. 2002 der ausgesetzte Bescheid „Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“ wird von der Gemeinde wieder aufgerufen – weitere Beitragsveranlagungen in Neuengronau sind die Folge
17.10.2002 Einreichung einer Aussetzungsklage eines IdBiS-Mitgliedes bezügl. des Bescheides über den „Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“ beim VG Frankfurt.
24.4.2003 Beschluss des VG Frankfurt – die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird angeordnet – die Gemeinde hat die Kosten des Verfahrens zu tragen – das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Bescheid rechtswidrig ist. Die Kosten für die Abwasserbehandlungsanlage Jossa müssen nach dem Solidarprinzip auf die Gesamtgemeinde umgelegt werden, da die Gemeinde mehrere technisch unabhängige Anlagen als „eine Anlage“ in ihrer Satzung zusammengefasst hat.
Die Gemeinde Sinntal legt gegen diesen Beschluss Beschwerde beim VGH Kassel ein.
21.10.2003 Der Beschluss des VG Frankfurt wird vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt. Der Bescheid über den „Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“ ist aus den o. g. Gründen rechtswidrig. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
August 2003 Der Gemeindevorstand versucht durch eine erneute Satzungsänderung die Gemeinde Sinntal in drei Klärbezirke einzuteilen - eine noch größere Beitragsungerechtigkeit wäre die Folge – dies hat die Gemeindevertretung sehr wohl erkannt und den Antrag des Gemeindevorstandes abgelehnt.
22. 1. 2004 Hauptverhandlung beim Verwaltungsgericht in Frankfurt im Musterfall. Im Vorfeld dieser Verhandlung wurden durch die Gemeinde Sinntal neue (äußerst zweifelhafte) Beitragskalkulationen erstellt und dem Gericht vorgelegt. Auf die Beauftragung eines unabhängigen Ing.-Büros zur Erstellung der Kalkulationen hatte man von Seiten der Gemeinde verzichtet – offenbar wollte man sich nicht in die (schmutzigen) Karten schauen lassen.

Die Folgen:
Nach Aussagen des RA der IdBiS wurden alle vier Klagen (Bescheidarten) vom Gericht abgewiesen. Die Urteilbegründungen liegen seit einigen Tagen vor und müssen nun anwaltlich geprüft werden.
16.3.2004 Der Anwalt der IdBiS beantragt die Berufung für die drei Abwasserbescheide beim VGH in Kassel
29.3.2004 Der Anwalt der IdBiS beantragt für 37 weitere Bescheide Berufung beim VGH in Kassel
22. 4. 2004 Es werden ca. 25 Anfechtungsklagen bezüglich des Bescheides über den "Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation" beim Verwaltungsgericht in Frankfurt eingereicht.
10.10.2004 Carsten Ullrich wird zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Sinntal gewählt und wird am 13. Januar 2005 sein Amt antreten.
Die IdBiS ist zum Einen hoch erfreut darüber, dass die Ära Heberling dann zu Ende geht und somit ein kaum zu übertreffendes Maß an Selbstherrlichkeit, Demokratie- und Bürgerfeindlichkeit sein Ende findet.
Zum Anderen hätten wir gerne Hr. Heberling bis zum Ende der Prozesse vor dem VGH in Kassel in der Verantwortung gesehen. So wird wohl ein Anderer die Suppe des Hr. Heberling auslöffeln dürfen!
Der neugewählte Bürgermeister Ullrich hat im Wahlkampf mehrfach das Versprechen gegeben, sich nach Amtsantritt intensiv in die Materie der Beitragsbescheide und deren Zustandekommen einzuarbeiten und in einem Mediationsverfahren durch das Einsetzen eines neutralen Mediators die erhärteten Fronten zwischen Bürgern und ihrer Gemeinde aufzubrechen um wieder zu einen Dialog mit den Bürgern zu kommen. Bürgernähe, Transparenz und gemeinsames Handeln seien ihm wichtig!
Wir nehmen ihn beim Wort und sind gespannt, ob nach seinem Amtsantritt den Worten auch die entsprechenden Taten folgen werden.
22.11.2004 und 17.12.2004 Auf die immer noch strittigen Beitragsbescheide aus dem Nov. 2000 für den Kanalbau Aspen- und Hüttenweg im OT Altengronau (für deren Bezahlung sich viele Anwohner über viele Jahre hinaus hoch verschulden mussten) folgten nun als Abschiedsgeschenk Heberlings die Beitragsbescheide für den Straßenausbau für die beiden Straßenzüge. (Danke für das Weihnachtsgeschenk Herr Heberling!)
Einzelne Anlieger haben zu den fälligen Kanalbaubeiträgen von bis zu 170.000 Euro nun zusätzlich wieder bis zu 90.000 Euro innerhalb von 4 Wochen aufzubringen.
13.01.2005 Alt-Bürgermeister Heberling hat die Amtsgeschäfte mit dem heutigen Tag an den neu gewählten Bürgermeister Carsten Ullrich übergeben.
Ab heute beginnt eine neue Ära, die hoffentlich dazu führt, dass der Bürger wieder Vertrauen zu seiner Gemeinde fassen kann und (hoffentlich) Schluss gemacht wird mit unbezahlbaren Beitragsbescheiden, die ganze Straßenzüge an Privat- und Geschäftsleuten in den finanziellen Ruin stürzen, oder deren Lebensqualität so vernichtet, dass diese Gefahr laufen, bis zu ihrem Lebensende zum Sozialfall zu werden.
23.02.2005 Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnt es ab, das "Fehlurteil" des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom Jan. 2004 betreffend der Kläranlagenbeiträge noch einmal zu überprüfen!
Unserer Argumentation, daß die Regenwasserentlastungsanlagen nichts in dieser Kalkulation zu suchen haben und daß weder Anteile für die Allgemeinheit in Höhe von 10 %, noch Anteile zur Straßenentwässerung in Höhe von 25 % abgezogen wurden, will das Gericht nicht sehen !
Offensichtlich hätte unser Anwalt hier noch deutlicher werden müssen, denn das Gericht schreibt hier: "....wäre es Sache der Klägerseite gewesen, solche Schwierigkeiten gezielt anhand der erstellten Kalkulation zu verdeutlichen."
Für uns liest sich das zwischen den Zeilen so, als wenn man bei Gericht schon auch Mängel erkannt hätte, diese jedoch offensichtlich noch deutlicher hätten präsentiert werden müssen.
24.02.2005 Die Gemeinde Sinntal lehnt weitere 12 Widersprüche aus dem Jahr 2000 ( !!! ) ab.
08.03.2005 Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel erkennt in den anderen beiden Urteilen des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt wegen der Schaffensbeiträge und der Beiträge zur Vollkanalisation "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteiles" und läßt diese zu einer Berufung zu !
Bei beiden Beitragsarten erkennt das Gericht an, daß mit den beiden Bescheiden das Gebot der Normenklarheit verletzt wird, d.h. die Kalkulationen zu den beiden Beiträgen vermischen die Baumaßnahmen so miteinander, daß nicht mehr zugeteilt werden kann, welche Beiträge aus welchen Baustellen entstanden sind und welche Anlieger letztlich damit belastet werden sollen.
Bei den Schaffensbeiträgen erkennt das Gericht nun wohl auch an, daß es nicht sein kann, daß Anlieger, die bereits seit bis zu 25 Jahren Kanalbenutzungsgebühren an die Gemeinde zu zahlen hatten, nun plötzlich als "Neuanschließer" angesehen werden und dadurch horrente Beiträge für einen erstmaligen Kanalanschluß zu zahlen haben!

Bei dem Beitrag zur Vollkanalisation erkennt das Gericht nun auch, daß in die Kalkulation ein Großteil an Baustellen eingestellt wurde, die in keiner Weise der Herstellung der sogenannten Vollkanalisation dienten, sondern schlichtweg Kanalbaumaßnahmen zum Schaffen von Sammelleitungen darstellten.
Weiterhin macht das Gericht noch einmal deutlich, daß es nicht zulässig sei, nur einige Ortsteile zu diesem Beitrag heranzuziehen, sondern es verweist ganz deutlich darauf, daß es zwingend erforderlich ist, diese entstandenen Kosten auf alle angeschlossenen Grundstücke in der Gesamtgemeinde zu verteilen!
22.03.2005 Für die am 24.02.2005 abgelehnten Widersprüche reichen die betroffenen Mitglieder 12 weitere Klagen beim Verwaltungsgericht in Frankfurt ein.
12. Sept. 2005 Die Gemeinde Sinntal verabschiedet eine neue (die nun dritte seit 2000 !!) Entwässerungssatzung und setzt diese rückwirkend zum 01.07.2000 in Kraft. Der Beitragssatz für die Vollkanalisation fällt nun gänzlich weg! Der Beitragssatz zu Schaffung der Sammelleitung und
der Beitragssatz zur Schaffung der Kläranlagen werden deutlich reduziert!
30. Nov. 2005 Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat für den heutigen Tag die beklagte Gemeinde Sinntal und den Kläger des IdBiS-Musterprozesses zu einem nichtöffentlichen Erörterungstermin eingeladen, in dem die besondere Problematik besprochen und eine Lösung des Sinntaler Beitragsproblemes gesucht werden soll.
In der fast vierstündigen Erörterung wurde ein Vergleichsvorschlag ausgearbeitet, der sich den Zielen der IdBiS und den klagenden Mitgliedern relativ weit annähert.
14. Dez. 2005 Bei Überprüfung der Kalkulationen zu der neuen Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal stößt die IdBiS auf offensichtliche Manipulationen seitens der Gemeinde bei der Erstellung der im Dez. 2003 dem Verwaltungsgericht in Frankfurt vorgelegten Kalkulation, die letztendlich seinerzeit zum Unterliegen der IdBiS-Kläger in den Kläranlagenprozeßen geführt hatte.
Die Gemeinde hatte seinerzeit die Baukosten aller Kläranlagen in ganz
Sinntal auf knappe 15 Mio DM „hochgerechnet“, obwohl diese tatsächlich
nur bei etwa 10 Mio DM gelegen hatten.
Der Trick dabei: Es wurden einfach die Baukosten der neuen Kläranlage
Sterbfritz mit ca. 10 Mio DM angegeben, obwohl diese tatsächlich nur 1,8 Mio DM betragen.
Hätte die Gemeinde seinerzeit die vorgelegte Kalkulation nicht künstlich hochgerechnet, wären die Prozeße für sie verloren gewesen!
Die damaligen Kläger werden nun ein Wiederaufnahmeverfahren beim
Verwaltungsgericht in Frankfurt beantragen, oder evtl. eine zivile Schadenersatzklage wegen der Prozeßkosten gegen die Gemeinde Sinntal anstreben. Ob auch die Staatsanwaltschaft in die Ermittlung der Gründe für die seinerzeitigen falschen Angaben einbezogen wird, wird derzeit noch diskutiert.
19. Dez. 2005 Auf Grund unausgeräumter Kalkulationsmängel bei der Errechnung des
Beitragsatzes für die Schaffung der Sammelleitungen durch die Gemeinde Sinntal lehnen die betroffenen IdBiS-Kläger den gerichtlichen Vergleich ab. Es wird nun vermutlich Anfang 2006 eine endgültige Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel geben, in dem die Gemeinde ihre Kalkulation offenlegen und die offensichtlichen Mängel widerlegen muß.
31. Jan. 2006 Am 31.01.2006 hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Vollkanalisationsbescheide für hinfällig und die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichtes Frankfurt für wirkungslos erklärt.
10. 02.2006 Nachdem die IdBiS den Gemeindevorstand auf die manipulierte Kalkulation zum Kläranlagenbeitrag hingewiesen und zur Regulierung aufgefordert hatte, der Gemeindevorstand dies jedoch abgelehnt hat, hat die IdBiS heute Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Betrug in einem besonders schweren Fall bei der Staatsanwaltschaft in Hanau gestellt. Diese hat die Ermittlungen aufgenommen.
Mai 2006 Bereits seit der letzten Satzungsänderung vom 12. Sept. 2005 haben die
Beitragsbescheide „Vollkanalisation“ keine Rechtsgrundlage mehr.
Seit 31.01.2006 sind die Verfahren vor dem Hess. Verwaltungsgerichtshof erledigt. Trotzdem beharrt die Gemeinde weiterhin auf die Rechtmäßigkeit Ihrer Beitragsbescheide und verweigert den Klägern die Rückzahlung der seit dem Jahr 2000 unrechtmäßig abverlangten Beiträge!
Juni 2006Die Kläger erheben Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises! Diese sieht sich außer Stande hier einzuschreiten!
07.09.2006Termin zur mündlichen Verhandlung beim Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel wegen der noch anhängigen Verfahren zu den Schaffensbeiträgen.
Wenige Tage vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Gemeinde Sinntal die angegriffenen Beitragsbescheide „Schaffensbeitrag“ aufgehoben und durch wesentlich niedrigere ersetzt!
Das hat dazu geführt, daß der Klagegrund zunächst weggefallen war, die Verfahren somit für erledigt erklärt und eingestellt werden konnten.
Die für die IdBiS-Kläger negativen Urteile des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom Januar 2004 wurden ausdrücklich aufgehoben.
Die Anwalts- und Gerichtskosten beider Instanzen wurden der beklagten Gemeinde Sinntal auferlegt.
Den Klägern wurden durchschnittlich ca. 30 % der ursprünglich abverlangten Beiträge zurückerstattet, was in Einzelfällen zwischen 500 und fast 40.000 Euro bedeutete
14.9.2006 Die Gemeinde Sinntal unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt in 14 weiteren Prozeßen.
Hier versuchte sie Beitragsbescheide für Anlieger durchzupauken, die wegen des Betriebes eigener Kläranlagen einen Kanalanschluß mit den entsprechenden Kosten zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt hatten.
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Kläger und klärte die Gemeinde auf, daß der Kanalanschluß und die entsprechenden Beitragsbescheide erst dann rechtmäßig sein können, wenn die erteilte Ausnahmegenehmigung für den Betrieb der eigenen Kläranlage ausgelaufen sei und der gemeindliche Kanalanschluß in Anspruch genommen werden wird.
22.01.2007Die Gemeinde Sinntal eröffnet eine neue Runde im Beitragsstreit und zieht die Grundstückseigentümer von Altengronau, Breunings, Jossa und Neuengronau erneut (insgesamt zum vierten, seit 1999 zum dritten mal) zu Kanalanschlußbeiträgen heran. Diesmal sind ca. 6.500 Euro für das durchschnittliche 1000 qm-Grundstück fällig.
22.02.2007 In einer großangelegten IdBiS-Aktion zeigt sich der Unmut der Betroffenen in aller Deutlichkeit.
Durch gezielte Aufklärung und Darlegung der Rechtslage gelingt es, die Zahl der Widersprüche gegen die unsinnigen Beitragsbescheide vom Januar 2007 auf über 500 ansteigen zu lassen.
Die Zahl der Mitglieder in unserer Interessengemeinschaft steigt erstmals auf über 400 an !

Um zu vermeiden, dass wie bereits im Jahr 2000 geschehen, den Grundstücksbesitzern wieder Unsummen an Beiträgen aus der Tasche gezogen werden, die sich nach ewigen Prozessen als rechtswidrig herausgestellt haben, jedoch trotzdem nie an die Betroffenen zurückgezahlt wurden, haben wir diesmal den Spieß umgedreht und eine Zahlung grundsätzlich verweigert.
Über Aussetzungsanträge wird versucht, die Zahlung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung hinauszuschieben.
So werden der Gemeinde derzeit ca. 1,9 Mio Euro vorenthalten !

Die neuen Bescheide in Zahlen:
In den Ortsteilen Altengronau, Breunings, Jossa und Neuengronau wurden insgesamt
1.106 Bescheide mit einem Gesamtvolumen von 2.533.123,28 Euro verschickt.
Insgesamt wurden
599 Widersprüche mit einem Gesamtvolumen von 1.870.611,75 Euro eingereicht !
Somit ist es zunächst gelungen, 75 % der gesamten Veranlagung vorläufig zu stoppen !
Ende April 2007 Der Gemeindevorstand lehnt die Aussetzungsanträge der Widerspruchsführer ab.
31.5.2007 Der IdBiS-Anwalt Prof. Dr. Eiding reicht in in 2 Musterfällen sogenannte „Aussetzungsklagen“ beim Verwaltungsgericht in Frankfurt ein.
Darin wird das Gericht ersucht, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Beiträge zunächst gezahlt werden müssen, oder ob mit der Zahlung bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung gewartet werden kann.
09. April 2008IdBiS-Kläger kippen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Schaffensbeitrag zu den Kläranlagen. Die Gemeinde Sinntal muss auf Grund von Mängeln in der Beitragssatzkalkulation diese überarbeiten.
Der Beitrag muss um ca. 12 % von 0,90 auf 0,79 Euro zurückgenommen werden!
11. Dez. 2008Das Verwaltungsgericht in Frankfurt ordnet die aufschiebende Wirkung für alle Widersprüche gegen die neuerlichen Beitragsbescheide vom 22. Januar 2007 an.
Das Gericht erhebt "erhebliche Bedenken" gegen die Beitragssatzkalkulation und sieht "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide"!
05. Januar 2009Wie erwartet geht die Gemeinde in "Berufung". Sie hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel "Beschwerde" gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11.12.2008 eingelegt.
13.Januar 2009 Völlig überraschend hat die Gemeinde heute die "Beschwerde" vom 05. Jan. 2009 wieder zurückgezogen!
Dieses Verfahren ist somit beendet, der Beschluß des Verwaltungsgerichtes Fankfurt vom 11.12.2008 ist rechtskräftig.
Das bedeutet, daß die Bescheide vom 22. Jan. 2007 in der vorliegenden Form derzeit nicht bezahlt werden müssen!
Die Gemeinde hat uns für den 29. Januar 2009 um ein Gespräch gebeten, welches wir selbstverständlich gerne wahrnehmen werden.
14.08.2010 Im Mai 2009 hatten wir die Gemeinde aufgefordert, die durch alle Kommunen in Deutschland zu hoch angesetzte Mehrwertsteuer für das Verlegen oder Reparieren von Wasserleitungen an die Grundstückseigentümer zurückzuerstatten.
Dies ist nun geschehen.
Alle Bescheide für Hauswasseranschlüsse, bzw. deren Reparaturen der letzten 10 Jahre ermäßigen sich somit um neun bzw. 12 Prozent.
Juni 2011 Die Gemeinde Sinntal hat nun 2 ½ Jahre lang alle Beiträge neu kalkulieren lassen, eine neue EWS beschlossen und uns die neuen Zahlen vorgestellt und erläutert.

Die neuen Beiträge entsprechen in Großem und Ganzem den Zahlen, die wir schon von Beginn an, also seit dem Jahr 2000 immer wieder gefordert haben!

November 2011 Die Gemeinde Sinntal verschickt neue Beitragsbescheide: Zunächst die „Ergänzungsbeiträge“ in den sogenannten „Altanlieger-Ortsteilen“, Mottgers, Oberzell, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Weichersbach und Weiperz.
26. Okt. 2012 Die Gemeinde Sinntal verschickt Beitragsbescheide für die Heranziehung zu erstmaligen Schaffensbeiträgen im Ortsteil Züntersbach.
Die Beitragssätze waren bereits von uns geprüft und in Ordnung, allerdings bewahrheiten sich jetzt die bereits von uns befürchteten Fehler in der Anwendung der neuen Beitragssätze.
So werden in Züntersbach viele Grundstückseigentümer zu erstmaligen Schaffensbeiträgen herangezogen, obwohl dies für dieselben Grundstücke innerhalb der letzten 30 Jahre bereits schon einmal geschehen ist.
Mehr als 60 Grundstückseigentümer legen Widerspruch ein.
28. Febr. 2013 Gespräche mit der Gemeinde Sinntal konnten keine Einigung herbeiführen.
Die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide muss wieder durch eine Klage geprüft werden.
Zumindest konnten wir uns darauf einigen, diese Überprüfung im Rahmen eines Musterverfahrens durchzuführen. Dieses bereiten wir derzeit vor.
07.08.2013 In den 4 Züntersbacher Musterfällen reichen wir durch unseren Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt ein. Es soll überprüft werden, ob die Heranziehung zu einem erstmaligen Schaffensbeitrag für die Sammelleitungen für diejenigen Grundstückseigentümer rechtmäßig sein kann, die bereits in den vergangenen Jahren, also während der Bauzeit der Sinntaler „Vollkanalisation“ zu einem solchen Schaffensbeitrag herangezogen wurden.
26.10.2013 In den Ortsteilen Breunings und Neuengronau werden nun auch Grundstückseigentümer zu erstmaligen Schaffensbeiträgen für die Sammelleitungen herangezogen, obwohl auch diese bereits in 1997, also kurz vor dem Anschluss an die neue Kläranlage für die Neuverlegung, bzw. die Aufrüstung von alten Teilkanalisationsanlagen zu Vollkanalisationsleitungen, zu einem erstmaligen Beitrag herangezogen wurden.
20 Grundstückseigentümer legen Widerspruch ein.
Jan. 2014 Auch in diesen Fällen ist es erforderlich, die Rechtmäßigkeit der Bescheide durch das Verwaltungsgericht Frankfurt prüfen zu lassen. Hierzu werden im Einvernehmen mit der Gemeinde Sinntal zwei Musterverfahren ausgewählt und hierfür durch unseren Anwalt Klage eingereicht werden.
13.03.2015 In den Ortsteilen Altengronau und Jossa werden die Grundstückseigentümer per Infoschreiben darüber informiert, dass sie im 2. Quartal 2015 wieder einmal zu erstmaligen Schaffensbeiträgen für die Sammelleitungen herangezogen werden, obwohl dies für die meisten Grundstücke bereits in den Jahren 1976 bis 2006 geschehen ist.
Wir lassen dies durch unsere Anwälte prüfen und informieren am 23. März 2015 in einer Infoveranstaltung darüber.
27.06.2015 In den Ortsteilen Altengronau und Jossa sind die angekündigten Beitragsbescheide für einen "Schaffensbeitrag für den erstmaligen Anschluß an die Sammelleitung" eingetroffen. Wie schon erwähnt, ist an der Höhe der geforderten Schaffensbeiträge auf den ersten Blick nicht viel auszusetzen, allerdings sind wir mit der Anwendung der Entwässerungssatzung so nicht einverstanden. Die Problematik ist die selbe wie bereits in den Ortsteilen Züntersbach und Neuengronau, für die wir bereits Musterklagen beim VG Frankfurt laufen haben.
Die Gemeinde verstösst mit der erneuten Veranlagung bei einer Vielzahl der betroffenen Grundstückseigentümer gegen das Gebot der Einmaligkeit der Beitragsveranlagung, weil eine Vielzahl von Grundstücksbesitzern bereits in den Jahren von 1976 bis heute zu einem erstmaligen Schaffensbeitrag herangezogen wurden.
Außerdem bezweifeln wir mittlerweile die Rechtmäßigkeit, weil die Vermutung der Festsetzungsverjährung im Raum steht.
Die tatsächlichen Anschlüße liegen bei den meisten Grundstücken nun um die 20 Jahre zurück, bereits in 1999 wurden die Grundstückseigentümer zu Erstbeiträgen zur Kläranlage herangezogen.
Die Verjährungszeit beträgt hier 4 Jahre. Es erscheint uns also sehr fragwürdig, ob eine Veranlagung überhaupt noch rechtmäßig sein kann.
Wir warten derzeit auf Prüfergebnisse unserer Anwälte und werden noch innerhalb der Widerspruchsfrist reagieren.
07.Juli 2015 Das Verwaltungsgericht Frankfurt weist unsere Musterklagen
betreffend Züntersbacher Mitglieder ab.
August 2015 Unsere Anwälte stellen Antrag auf Berufung beim
Verwaltungsgerichtshof Kassel
20. Jan. 2016 Der Verwaltungsgerichtshof Kassel lehnt unseren Antrag auf Zulassung
der Berufung ab.
Juli / Aug. 2016 Wir ziehen unsere weiteren Klagen beim Verwaltungsgericht Frankfurt
und die Widersprüche gegen die Beitragsbescheide zurück.


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