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Über uns - Bisheriger Verlauf

"Denken Sie bitte bei den oft frustrierenden
Auseinandersetzungen auch immer an zwei Punkte:

Erstens: Jede Fehlentwicklung wird dadurch unterstützt, dass man sie sich gefallen lässt!

Zweitens: Wenn man die Lebensweisheit - "der Klügere gibt nach " auch gegenüber Politik und Verwaltung anwendet, dann regieren am Ende zwangsläufig nur noch die Dümmsten.
Dies kann kein Volk und kein Staat auf Dauer vertragen!"




Nach Gründung der IdBiS wurde zunächst ein Fachanwalt für Verwaltungsangelegenheiten benötigt, die Wahl fiel auf RA Friedhelm Foerstemann aus Liederbach.

Mit seiner Hilfe wurden fristgerecht die Widersprüche der IG-Mitglieder erstellt und der Gemeinde übergeben. Insgesamt sind etwa 850 Widersprüche bei der Gemeinde Sinntal eingegangen.

Eine Akteneinsicht des Anwaltes der IG und Hermann Vornwald bei der Gemeinde Sinntal förderte zahlreiche gravierende Fehler bei der Beitragsberechnung zu Tage (Siehe Sach- und Rechtslage).
Die Begründung der Widersprüche wurde der Gemeinde nachgereicht und dann kam eine lange Zeit des Wartens, weil die Gemeinde nicht gewillt war, auf die Widersprüche einzugehen oder anderweitig mit der IdBiS ins Gespräch zu kommen.

Irgendwann war die IG dann gezwungen, für einen Musterfall Untätigkeitsklage beim VG Frankfurt einzureichen.

In diesem Vorverfahren wurde durch die Gemeinde Sinntal der „Bescheid über den Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“ sowie der „Bescheid über den Verbessernde Erneuerung der Abwasser-Sammelleitungen“ überraschend zurück gezogen. Daraufhin wurden die restlichen drei Beitragsbescheide zunächst vom Gericht - ohne genaue Überprüfung - unbeanstandet gelassen. Der Bescheid über die „Verbessernde Erneuerung der Abwasser-Sammelleitungen wurde von der Gemeinde zurück genommen und die Beiträge erstattet bzw. verrechnet. Der Bescheid über den „Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“ wurde dann von der Gemeinde wieder „aufgerufen“ und stand nun im Jahre 2004 im Hauptverfahren erneut zur Verhandlung.


Zwischenzeitlich hatten im Jahre 2002 zwei weitere Mitglieder der IG Untätigkeitsklage beim VG Frankfurt für den Bescheid über „den erstmaligen Vorteil der Vollkanalisation“ eingereicht. Diese Klagen wurden positiv für die Mitglieder entschieden. Die Gemeinde Sinntal legte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein, welcher den Beschluss des VG Frankfurt bestätigte.

Von beiden Gerichten war die Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide bestätigt worden. Die Gemeinde muss danach die Kosten auf die Gesamtgemeinde umlegen.
Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.


Das Hauptverfahren im Musterfall für die Bescheidarten:

1. Kläranlage
2. Schaffensbeitrag
3. Vollkanalisation
4. Verbessernde Erneuerung Wasserversorgung

fand im Januar 2004 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt statt.

Die Klagen im Musterfall wurden leider vom VG Frankfurt abgewiesen, ebenso alle gleichgelagerten Fälle, die zu diesem Zeitpunkt bei dem gleichen Gericht anhängig waren.

Nach Kenntnis der Urteilsbegründungen und Prüfung durch den Anwalt der IdbiS beantragt dieser am 16. 3. 2004 die Revision beim VGH in Kassel. Von dort erhoffen wir uns nun endgültig Beitragsgerechtigkeit.
Die von der Gemeinde Sinntal eiligst - wenige Tage - vor der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht in Frankfurt vorgelegten neuen - äußert zweifelhaften - Beitragskalkulationen müssen überprüft und deren Unrechtmäßigkeit festgestellt werden. Die IdBiS bzw. deren Anwalt hatten vor der Verhandlung in Frankfurt keine Gelegenheit die neuen Zahlen zu prüfen, dies muss jetzt nachgeholt werden. Hier werden nun Kosten für uns Bürger erzeugt, die nicht entstehen müssten, wenn in dieser Gemeinde eine funktionierende Kontrolle des Gemeindevorstandes, insbesondere des Bürgermeisters, vorhanden wäre.
Am 29. 4. 2004 werden weitere 37 Berufungsverfahren beim VGH beantragt.

Da die Gemeinde Sinntal in der Folgezeit noch ausstehende Widerspruchsbescheide verschickt, werden am 22. April 2004 ca. 25 Anfechtungsklagen beim VG Frankfurt eingereicht. Weitere werden in den nächsten Wochen folgen.


Am 23. Feburar 2005 hat es der Verwaltungsgerichtshof in Kassel leider abgelehnt, den Antrag auf Zulassung zur Berufung für die Bescheidart "Kläranlage" zuzulassen.
Dies betrifft derzeit 8 Kläger.
Die Gründe hierfür sind weder für uns noch für unseren Anwalt nachvollziehbar, viele unserer Argumente wurden überhaupt nicht berücksichtigt, andere wurden falsch interpretiert.
Leider gibt es auch keine weitere juristische Möglichkeit mehr, gegen diese krasse Fehlentscheidung vorzugehen. Diese Kröte müssen wir wohl schlucken und das Thema leider abhaken!

Glücklicherweise handelt es sich hierbei nur um den kleinsten Beitragsbescheid mit "nur" 3,10 DM (1,59 Euro) pro m² Geschossfläche.
Es bleibt die Hoffnung, dass wir mit den beiden anderen Bescheidarten mehr Erfolg haben!

Am 8. März 2005 hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel allen restlichen Anträgen auf Zulassung zur Berufung statt gegeben!!!

Das Gericht sieht bei den Schaffensbeiträgen und bei den Beiträgen zur Vollkanalisation ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der vom Verwaltungsgericht in Frankfurt im Januar 2004 gefällten Urteile und somit an der Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide!!!
Hier konnte der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation folgen und sieht Fehler in der Beitragssatzkalkulation selbst, aber auch in der Anwendung der Satzung.

Noch kein endgültiger Sieg !!! - Aber ein riesengroßer Schritt da hin!!!

Jetzt ist der Weg frei für die Berufungsverhandlung in den nächsten Monaten. Und es ist kaum zu vermuten, dass das Gericht seine gewonnenen Erkenntnisse ändern sollte! Bei diesen Beiträgen handelt es sich um die "dicken Brocken", nämlich um die Beträge von jeweils 4,48 DM (2,26 Euro), sowie 13,19 DM (6,74 Euro) je m² Grundstücksfläche.

Am 12. Sept. 2005 verabschiedet die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal eine neue Entwässerungssatzung (bereits die dritte seit 2000 !! ) mit neuen, niedrigeren Beitragssätzen für Schaffensbeitrag und Kläranlage und setzt diese rückwirkend zum 01. Juli 2000 in Kraft.

Ein Beitragstatbestand „Vollkanalisation“ ist darin nicht mehr enthalten, so daß den laufenden Verfahren, in denen eine Vielzahl unserer Mitglieder gegen diesen Beitrag klagt wohl die Rechtsgrundlage entzogen ist und die Verfahren wohl erledigt sein dürften!

Mit diesen drei Maßnahmen wird die langjährige IdBiS-Forderung nach niedrigeren und damit gerechten Abwasser-Beiträgen endlich Wirklichkeit!
Der Beitrag für den Neuanschluß eines normalen Einfamilienhauses sinkt von seinerzeit 20,29 DM / qm Grundstücksfläche auf zunächst 15,89 DM / qm Grundstücksfläche.
Eine weitere Reduzierung auf 14,42 DM / qm Grundstücksfläche wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bereits angeregt!
Auf Grund weiterer von uns aufgedeckter erheblicher Kalkulationsmängel ist dies noch nicht ausreichend, es müsste eine weitere Reduzierung bis auf ca. 12,00 DM vorgenommen werden.
Realistisch dürfte jedoch eher ein Betrag irgendwo in der Mitte, also so bei ca. 13,00 DM / qm Grundstücksfläche sein.
Damit wäre eine der Hauptforderungen der IdBiS erreicht!

Am 30.11.2005 fand ein Anhörungstermin beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel statt, in dem ein Vergleich ausgearbeitet wurde, der die langjährigen Forderungen der IdBiS schon in vielen Punkten erfüllen würde.
Leider wurden bei der Überprüfung der (nun bereits dritten !!) Neukalkulation des Beitragssatzes für die Sammelleitungen erhebliche Mängel festgestellt.
So sind z.B. eine Vielzahl von Investitionsmaßnahmen eingestellt, die bereits schon einmal mit den Anliegern abgerechnet wurden.
Weiterhin fehlen sämtliche, zwingend vorgeschriebenen Abzüge für Eigenanteil der Gemeinde (10%), sowie der Abzug für den Straßenentwässerungsanteil (25%).

Das Gericht hat unter Berücksichtigung der vorgebrachten Mängel in einem Vergleich vorgeschlagen, den ursprünglichen Beitragsatz um ca. 11% zu senken.

Im Nachhinein haben wir dann jedoch feststellen müssen, daß der Anteil der unzulässig in die Investitionskostenzusammenstellung eingestellten Baumaßnahmen nicht wie von der Gemeinde bei Gericht versichert, höchstens 10% beträgt, sondern tatsächlich fast 20%.
Weiterhin haben wir dann noch feststellen müssen, daß gegenüber der letzten Kalkulation aus dem Jahr 2003 plötzlich ca. 600.000 qm Grundstücksflächen (15%) weniger angesetzt wurden. Dies müsste zu einer weiteren Reduzierung des Beitragssatzes um ca. 20% führen!
Diese Mängel konnten innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist zur Annahme des Vergleiches von der Gemeinde Sinntal nicht überzeugend widerlegt oder gar ausgeräumt werden, so daß die IdBiS-Kläger den ausgearbeiteten Vergleichsvorschlag abgelehnt haben!

Am 31.01.2006 hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Vollkanalisationsbescheide für hinfällig und die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichtes Frankfurt für wirkungslos erklärt.
Wenige Tage vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Gemeinde Sinntal die angegriffenen Beitragsbescheide „Schaffensbeitrag“ aufgehoben und durch wesentlich niedrigere ersetzt !
Das hat dazu geführt, daß der Klagegrund zunächst weggefallen war, die Verfahren somit für erledigt erklärt und eingestellt werden konnten.
Die für die IdBiS-Kläger negativen Urteile des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom Januar 2004 wurden ausdrücklich aufgehoben.
Die Anwalts- und Gerichtskosten beider Instanzen wurden der beklagten Gemeinde Sinntal auferlegt.
Den Klägern wurden durchschnittlich ca. 30 % der ursprünglich abverlangten Beiträge zurückerstattet, was in Einzelfällen zwischen 500 und fast 40.000 Euro bedeutete.


Am 22. Januar 2007 eröffnet die Gemeinde Sinntal eine neue Runde im unendlichen Beitragsstreit:

Anstatt endlich für gerechte Beiträge zu sorgen, setzt sie den alten Bescheiden noch einen obendrauf und verlangt nun von allen Grundstückseigentümern in Altengronau, Breunings, Jossa und Neuengronau einen erstmaligen Schaffensbeitrag für die örtlichen Sammelleitungen in Höhe von 5,60 Euro pro qm Veranlagungsfläche, was für das durchschnittliche 1000 qm-Grundstück eine erneuten Beitragsbescheid über ca. 6.500 Euro bedeutet.
Zwar möchte sie die im Jahr 2000 zu Unrecht erhobenen Vollkanalisationsbeiträge von durchschnittlich ca. 2000 Euro davon abziehen, es verbleibt allerdings immer noch eine neuerliche Belastung für jeden Grundstückseigentümer von ca. 4.500 Euro, für die es keinerlei rechtliche Grundlage gibt.
Dieser Schaffensbeitrag wurde von allen Grundstückseigentümern in den 70er bis 90er Jahren schon einmal bezahlt.
Die Mitglieder der IdBiS antworten darauf mit einer Protestaktion bei Bürgermeister Carsten Ullrich.
Dieser sieht sich jedoch ausser Stande, irgendetwas für die Bürger zu tun.
„Gerechtigkeit gibt es schon lange nicht mehr auf dieser Welt“ war seine Antwort auf drängende Probleme und finanzielle Engpässe der Betroffenen.
Eine Flut von Widersprüchen gegen die Bescheide wird derzeit vorbereitet und wird in der Gemeinde für viel Arbeit in den nächsten Wochen sorgen.

Im September 2007 hat der Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel darauf hingewiesen, daß die Muster-Entwässerungssatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes, und somit auch die Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal rechtswidrig sei und in Teilen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt!
So werden Grundstückseigentümer in Baugebieten mit Bebauungsplan bzw. in Baugebieten ohne Bebauungsplan trotz gleicher Bebauung zu unterschiedlichen Beiträgen veranlagt, was rechtswidrig ist.
Die Gemeinde Sinntal wird nun wieder einmal die Entwässerungssatzung (natürlich wieder rückwirkend !) und die davon betroffenen, derzeit von den Grundstückseigentümern bestrittenen Beitragsbescheide ändern müssen.


Am 09. April 2008 gelingt es IdBiS-Klägern vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Schaffensbeitrag zu den Kläranlagen zu kippen. Die Gemeinde Sinntal muss auf Grund von Mängeln in der Beitragssatzkalkulation diese überarbeiten.
Der Beitrag muss um ca. 12 % von 0,90 auf 0,79 Euro zurückgenommen werden!

Am 11. Dez. 2008 ordnet das Verwaltungsgericht in Frankfurt die aufschiebende Wirkung für alle Widersprüche gegen die neuerlichen Beitragsbescheide vom 22. Januar 2007 an.
Das Gericht erhebt "erhebliche Bedenken" gegen die Beitragssatzkalkulation und sieht "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide"!


Die ursprünglich beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegte Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt zieht die Gemeinde Sinntal unerwarteterweise wieder zurück.
Das Frankfurter Urteil ist somit rechtskräftig !


Die Gemeinde Sinntal hat nun die Aufgabe alle Beiträge, die seit 2000 in die Satzungen eingestellt waren neu zu berechnen !
Hierzu beauftragt sie erstmalig ein externes Büro.
Es werden von Grund auf alle Grundstücksdaten neu zusammengetragen, alle Baukosten der Abwasseranlage Sinntal seit Baubeginn werden neu überarbeitet um daraus eine komplett neue Beitragssatzkalkulation zu erstellen, die dann eine neue Grundlage für die Entwässerungsatzung und in der Folge daraus für gerechte rechtssichere Beitragsbescheide werden soll.

Nach 2 ½ Jahren, im Juni 2011 ist die Neuberechnung fertiggestellt, die Gemeinde Sinntal stellt uns die neuen Zahlen vor, die auf den ersten Blick recht vielversprechend aussehen.

Erstmals bewegt sich die Höhe der Beiträge in etwa da, wo unsere Berechnungen bereits seit dem Jahr 2000 immer wieder geendet haben


Nachdem gegen Ende des Jahres 2011 zunächst die Ortsteile Mottgers, Oberzell, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Weichersbach und Weiperz zu Ergänzungsbeiträgen herangezogen werden, erfolgt im Herbst 2012 die Heranziehung zu erstmaligen Schaffensbeiträgen im Ortsteil Züntersbach.
Die Überprüfung der neuen Kalkulation und der Beitragssätze erfolgte bereits im Jahr 2011 durch uns und unseren Anwalt Prof. Dr. Eiding und förderte keine wesentlichen Mängel zu Tage.
Nun allerdings bewahrheiten sich die bereits von uns befürchteten Fehler in der Anwendung der neuen Beitragssätze.
So werden in Züntersbach viele Grundstückseigentümer zu erstmaligen Schaffensbeiträgen herangezogen, obwohl dies für dieselben Grundstücke innerhalb der letzten 30 Jahre bereits schon einmal geschehen ist.
Das Prinzip der Einmaligkeit der Beitragsveranlagung verbietet dies, zudem es sich um die Veranlagung von Baukosten handelt, die für die Herstellung ein und derselben Abwasseranlage entstanden sind.
Mehr als 60 Grundstückseigentümer legen Widerspruch ein.
Gespräche mit der Gemeinde Sinntal konnten keine Einigung herbeiführen, so dass Einigkeit darüber besteht, dass die Verwaltungsgerichte über die Rechtmäßigkeit der Bescheide entscheiden müssen.

Auch in Breunings und Neuengronau werden im Oktober 2013 Grundstückseigentümer zu erstmaligen Schaffensbeiträgen herangezogen, obwohl dies für eine Vielzahl von Grundstücken in 1997 bereits schon einmal geschehen ist.
Die Argumente beider Seiten sind dieselben wie schon bei der Züntersbacher Veranlagung, eine Einigung mit der Gemeinde Sinntal konnte nicht erreicht werden, also ist auch in diesen Fällen eine gerichtliche Überprüfung unumgänglich.

Eine Neuveranlagung für die Ortsteile Altengronau und Jossa ist offensichtlich für den Herbst 2014 geplant, vielleicht gelingt es uns durch die jetzt anhängigen Klagen für die Züntersbacher, bzw. Neuengronauer Grundstücke noch vor der neuerlichen Veranlagung Klarheit über die Unrechtmäßigkeit der Doppelveranlagung zu erstreiten.

Mitte März 2015 werden auch die Grundstückseigentümer in Altengronau und Jossa durch Informationsschreiben der Gemeinde Sinntal darauf vorbereitet, dass sie im 2. Quartal 2015 erneut zu erstmaligen Schaffensbeiträgen für die Sammelleitungen herangezogen werden.
Auch in diesen Ortsteilen ist dies für die meisten Grundstücke zwischen 1976 und 2006 bereits mehrmals geschehen.
Die Argumente beider Seiten sind dieselben wie schon bei der Züntersbacher und der Neuengronauer Veranlagung, die derzeit noch durch das Verwaltungsgericht in Frankfurt geprüft werden.
Die Gemeinde Sinntal verstößt mit ihrer neuerlichen Veranlagung gegen die Einmaligkeit der Beitragserhebung, außerdem ist nach unserem Rechtsverständnis hierfür schon seit Jahren Festsetzungsverjährung eingetreten.


Ende Juni 2015 werden auch alle Grundstückseigentümer in den Ortsteilen Altengronau und Jossa zu den erwarteten Schaffensbeiträgen für Sammelleitungen herangezogen.
Die Rechtslage ist mit der in den Ortsteilen Züntersbach und Neuengronau identisch, für unsere Mitglieder dieser Ortsteile befinden wir uns im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.
Deswegen legen 190 unserer Altengronauer und Jossaer Mitglieder im Juli 2015 ebenfalls Widerspruch gegen diese erneuten Beitragsbescheide ein.

Am 07. Juli 2015 weist das Verwaltungsgericht Frankfurt unsere Musterklagen für unsere Züntersbacher Mitglieder ab.
Mit Wischi-Waschi-Argumenten, die wir alle schon kennen, die aber an unseren Argumenten komplett vorbeigehen, windet sich der zuständige Richter um eine echte Entscheidung herum, weder auf unser Argument wegen Festsetzungsverjährung noch auf das eines Verstoßes gegen die Einmaligkeit der Heranziehung zu Beiträgen geht er überhaupt ein, auch die Ungleichheit der Höhe der Beitragssätze innerhalb einer einzigen Anlage interessiert ihn nicht wirklich.
Er beruft sich einzig und alleine auf ein Normenkontrollverfahren, welches im Jahr 2013 das rechtmäßige Zustandekommen der Sinntaler Satzung festgestellt hatte und erklärt uns auf dieser Grundlage, dass somit mit den Sinntaler beitragsbescheiden wohl alles in Ordung wäre.

Im August 2015 beantragen unsere Anwälte Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Am 20. Januar 2016 lehnt der Verwaltungsgerichtshof Kassel unseren Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Auch dort will man sich nicht mehr mit unseren Argumenten beschäftigen, lässt sie links liegen und bezieht sich in den Gründen auf bereits bekanntes Allgemeingut.
Trotz amtlich mitgeteilter Fertigstellungsbeschlüsse der Gemeinde aus dem Jahr 2005 verwirft man auch beim VGH unser Argument der Festsetzungverjährung mit der Argumentation, dass eine endgültige Fertigstellung erst mit dem Beschluss des Gemeindevorstandes in 2011 stattgefunden habe.

Irgendwie werden wir das Gefühl nicht los, dass die Begriffe Sinntal und IdBiS mittlerweile bei den Gerichten nicht wirklich für freudige Erregung sorgen, sondern eher wie ein rotes Tuch für Ablehnung und Starrköpfigkeit sorgen.
Man will jetzt endlich seine Ruhe haben, 15 Jahre Klagen sind wohl genug !?

Um unsere Forderungen durchzusetzen, haben wir nun nur noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Verfassungsbeschwerde selbst ist bei Gericht für die Beschwerdeführer kostenfrei.
Nach Auskunft unserer Anwälte kann diese allerdings nur ein speziell zugelassener Anwalt einreichen, seine Kosten und die unserer bisherigen Anwälte werden für dieses Verfahren im Minimum wohl bei 20.000 Euro liegen, können aber auch leicht das Doppelte erreichen, die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden liegt bei 2 % (!!). Das gibt uns schwer zu denken.

Nach Einholen einer zweiten Meinung bei einem in solchen Verwaltungsverfahren ebenfalls sehr erfahrenen Anwalt, ewigen Beratungen und einigen schlaflosen Nächten entschließen wir uns zähneknirschend hier jetzt einen Schlusspunkt zu setzen.


Wir haben in den fast 16 Jahren unseres Kampfes viel erreicht!
Die Beiträge sind nun vernünftig kalkuliert, die Höhe der Beiträge hat sich durch unsere Beharrlichkeit und das penetrante Einfordern unseres Rechts bei den Gerichten gegenüber 2000 halbiert!
Auch noch die letzten Ungerechtigkeiten wegzuklagen war uns leider verwehrt!
Lasst uns nicht den entgangenen Möglichkeiten nachweinen, sondern das Erreichte feiern!


Im Juli und August 2016 ziehen wir aus Kostengründen die noch anhängigen, ruhenden Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Frankfurt zurück, die noch eingelegten, ebenfalls ruhenden Widersprüche gegen die verbliebenen Beitragsbescheide ziehen wir zurück.
Das soll es für diese Verfahren gewesen sein.

Allerdings bitten wir alle Mitglieder dringend darum, ihre Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten.
Mitgliedsbeiträge werden selbstverständlich keine eingezogen, so lange wir keine Ausgaben für Anwälte oder Gerichte haben.
Wir sind und alle bewusst darüber, dass uns künftig Beitragsbescheide in relativ flotten Abständen erreichen werden, neue Bauprogramme für „verbessernde Erneuerungen“ hat die Gemeindevertretung Sinntal bereits beschlossen, es wird ständig und überall gebaut.
Wenn es erforderlich sein sollte, können wir so schnell reagieren und die künftigen Bescheide überprüfen lassen.
Unser Zusammenhalt hat uns stark gemacht, - sorgt bitte mit dafür, dass dies so bleibt !
Es kommt uns allen zu Gute.


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