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Pressemitteilung 2.7.2003 - Sinntaler Bürger unterstellt dem Gemeindevorstand vorsätzlichen Betrug!



Die IdBiS erhielt heute folgende Information von einem seiner Mitglieder:

Nach dem jetzt gefällten Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichtes, das den Sinntaler Beitrags-bescheid über den „Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation“ vom Nov. 2000 für rechtswidrig erklärt hatte, hat ein Altengronauer Betroffener auf Anraten seines Anwaltes jetzt eine Strafanzeige gegen den kompletten Sinntaler Gemeindevorstand gestellt.

Er wirft diesem vorsätzlichen Betrug in einem besonders schweren Fall nach § 263, Abs. 1, 2 und 3 StGB in bis zu 600 Fällen vor, und hat die entsprechenden Unterlagen an die Hanauer Staatsanwalt-schaft weitergegeben.

Der Anwalt begründet diese Maßnahme mit der Tatsache, daß der Gemeindevorstand bereits im März vorigen Jahres genau diesen jetzt für rechtswidrig erklärten Beitragsbescheid in einem Musterverfahren der IdBiS vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt schon einmal zurückgezogen und sich somit in die unterlegene Position begeben hatte, diesen aber dann nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens einseitig wieder in Kraft setzte, als bis zu 150 IdBiS-Mitglieder eine Gleichstellung mit dem Musterfall forderten.

Der Anwalt geht davon aus, daß der Gemeindevorstand bereits zu diesem Zeitpunkt von der Rechts- widrigkeit der Beitragsbescheide gewußt haben muß und begründet dies mit der Tatsache, daß die rechtliche Vertretung der Gemeinde in dieser Angelegenheit, der Hessische Städte- und Gemeindebund eine Gerichtsentscheidung vom 05.10.2000 (5 TG 2895/00) gekannt haben muß, die genau diese fehler-hafte Beitragsberechnung, die zur Rechtswidrigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide geführt hat, bereits damals in ihrer Verbandszeitschrift, der Hess. Städte- und Gemeindezeitung veröffentlicht hatte und seine Mitgliedsgemeinden seinerzeit schon auf die Fehlerhaftigkeit einer anders gestalteten Beitrags-berechnung deutlich hingewiesen hatte. Diese Gerichtsentscheidung muß wohl die Grundlage für die damalige Entscheidung zur Rücknahme des Bescheides gewesen sein. Daß man dann aber weiter so getan hatte, als sei alles in Ordnung wird nun als Unterdrückung wahrer Tatsachen gewertet werden und dazu führen, daß man sich seitens des verantwortlichen Gemeindevorstandes jetzt dem Vorwurf eines versuchten schweren Betruges zu erwehren hat.

Untermauert wird die Behauptung, daß der Gemeindevorstand über die Fehlerhaftigkeit der Beitragsbescheide seit deren Erstellung Bescheid wußte, durch ein Protokoll einer Ortsbeiratssitzung in Sannerz vom Mai 2000, in der der Gemeindevorstand mitteilte, daß die Anschlußkosten des Kläranlagen-anschlußes nach Niederzell von allen Sinntaler Ortsteilen gemeinsam zu tragen sei.

Auf die gleiche Vorgehensweise hatte der Gemeindevorstand auch ausdrücklich in seiner Anlage zu der Gemeindevertretersitzung am 19.06.2000 hingewiesen, auf Grund der die Gemeinde-vertreter seinerzeit über die unheilvolle neue Satzung abzustimmen hatten.
Der Gemeindevorstand bat in diesem Deckblatt die Gemeindevertreter um deren Zustimmung zu der neuen Satzung und begründete dies mit der Notwendigkeit der Herstellung der Rechtssicher-heit, die nur durch das neue Solidarprinzip der Umlage auf alle zwölf Ortsteile zu erreichen sei.
Der tatsächliche Inhalt dieser Satzung widerspricht jedoch in der Kalkulation zu den Beiträgen „Vollkanalisation“ und „Kläranlage“ den Erklärungen des Deckblattes und legt die Kosten für die Kläranlage Jossa und die zugehörigen Vollkanäle nur auf die Ortsteile Altengronau, Jossa, Neuengronau und Breunings um. Offensichtlich wurde die Gemeindevertretung hier wissentlich getäuscht, was nun durch die vom Gericht bestätigte Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide untermauert wird.


Daß der Sinntaler Gemeindevorstand in diesem Wissen um die falschen Berechnungen trotzdem, zu einem großen Teil mit Erfolg, weiter massiv auf die Rücknahme der Widersprüche drängte und weiter mit Hilfe des Gerichtsvollziehers ausstehende Beiträge rücksichtslos einholen ließ kann jetzt dazu führen, daß diese Beträge für Bürger, die eingeschüchtert ihren Widerspruch zurückgezogen haben, unter Umständen heute trotz festgestellter Rechtswidrigkeit, nicht mehr zurückforderbar sind.
Dieser mögliche Straftatbestand gipfelt darin, daß trotz des Wissens um die Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide noch vor kurzem die Ortsteile Neuengronau und Breunings komplett nach dieser fehlerhaften, um ein Vierfaches zu hohen Berechnungsart abgerechnet wurden und von den Betroffenen ausnahmslos unwidersprochen gezahlt wurden.

Der Anwalt des Altengronauers sieht darin den Versuch, die seinerzeitigen Fehler zu vertuschen und trotzdem mit allen Mitteln die rechtswidrigen Beiträge einzuziehen.

Die Taktik scheint auch bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgegangen zu sein, denn von den möglicherweise bis zu 600 verschickten Bescheiden zur Vollkanalisation sind vermutlich nur noch maximal 80 in einem Widerspruchs- bzw. Klageverfahren.

Somit sind von der Gemeinde bisher etwa 5 Mio DM alleine im Bereich der „Vollkanalisation“ rechtswidrig eingezogen worden, für die „Kläranlage“ werden noch einmal etwa 3,5 Mio DM hinzukommen.
Hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Gericht ein gleichlautendes Urteil fällen wird, weil hier
die absolut identischen Fehler bei der Kalkulation gemacht wurden und die Bescheide ebenso rechtswidrig sind wie die der „Vollkanalisation“.

Bis heute hat die Gemeinde keinerlei Hinweise darauf gegeben, daß sie gewillt wäre, den vom Gericht vorgegebenen Weg einer Rücknahme aller Bescheide zu gehen, und eine zügige Rückzahlung der zu Unrecht eingezogenen Beiträge vorzunehmen.

Vielmehr kristallisiert sich immer mehr heraus, daß die ganze Angelegenheit immer weiter verzögert werden soll, - natürlich zum Schaden der Betroffenen, mit deren Gelder die Gemeinde bereits seit 2 ½ Jahren unberechtigterweise arbeitet !
Das beweist auch das Einlegen einer völlig unsinnigen Beschwerde gegen dieses Urteil. Der VGH in Kassel wird seine Rechtssprechung, auf die sich das Frankfurter Urteil bezieht, sicher wegen Sinntal nicht revidieren. „Es ist dies reine Zeitschinderei“, so die Betroffenen.
Es ist das Ansinnen dieses Bürgermeisters, seine Amtszeit „trockenen Fußes“ umzukriegen, und dann die Sintflut hereinbrechen zu lassen.
2 ½ Jahre Zeit hat er schon herausgeschunden, und es wird ihm mit dieser „Begleitmannschaft“ sicher gelingen, auch noch die restlichen 1 ½ Jahre unbeschadet zu schaffen.

Dies war auch einer der Hauptgründe für unser Mitglied, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wenn das System einer demokratischen Kontrolle durch Oppositionskräfte, die in Sinntal leider nur in schwachen Ansätzen vorhanden sind, außer Kraft gesetzt ist, die kommunale Aufsichtsbehörde angeblich keine Möglichkeit des Einschreitens hat, übergeordnete Ausschüsse zugegebenermaßen mit der Materie total überfordert sind, ist der zahlende Bürger den Machenschaften seines Behörden-apparates fast hilflos ausgesetzt. Dies hat Sinntal bitter erfahren dürfen.
Eine grundsätzliche Verhinderung solcher Machenschaften kann in diesem Falle nur durch die Zuhilfenahme des freiheitlichen Rechtsstaates gewährleistet werden, so der Betroffene Bürger.


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