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[8.9.2006] Großer Erfolg für die IdBiS – Kläger !

Die Altengronauer IdBiS-Kläger errangen heute einen tollen Erfolg im jahrelangen Beitragsstreit.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bereits im Januar 2006 die Verfahren um die Beitrags-bescheide für die „Vollkanalisation“ eingestellt und die Kosten beider Instanzen der Gemeinde angelastet hatte, hat der VGH den auf den 07.09.2006 anberaumten Verhandlungstermin kurzfristig abgesagt und nun am 08.09.2006 auch die Verfahren um die „Schaffensbeiträge“ eingestellt.
Auch die für dieses Verfahren angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten beider Instanzen muß die beklagte Gemeinde Sinntal nun an die Kläger erstatten.

Die Einstellung war zu Stande gekommen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits im Mai 2005 auf erhebliche Satzungsmängel hingewiesen hatte.
Dies zwang die Gemeinde Sinntal, bereits im September 2005 eine neue Satzung zu verabschieden.
Letzte Woche nun hat sie daraus resultierend, allen Klägern neue Beitragsbescheide zugestellt und die alten Bescheide aus dem Jahr 2000 aufgehoben.
Dies hat dazu geführt, daß alle Kläger letzte Woche erhebliche Geldbeträge, je nach Grundstücksgröße zwischen 500 und mehr als 35.000 Euro zurückerstattet bekamen !

Mit dem Aufheben der angefochtenen Bescheide hatte die Gemeinde die IdBiS-Behauptung, daß die Bescheide rechtswidrig waren, bestätigt und der ursprüngliche Klagegrund war nicht mehr vorhanden.
Somit konnten die Verfahren eingestellt werden.

Ob die neuen, niedrigeren Bescheide nun tatsächlich richtig sind, wird derzeit noch vom IdBiS-Anwalt Dr. Eiding aus Hanau und den IdBiS-Klägern geprüft. Es gibt Hinweise darauf, daß auch diese neuen Bescheide erhebliche Mängel aufweisen, was eine geplante Akteneinsicht wohl klären wird.
Sollte dies wieder der Fall sein, werden wir auch gegen diese neuen Bescheide Widerspruch einlegen und notfalls erneut den Klageweg bestreiten.

Der Versuch von Bürgermeister Ullrich, den Bürgern noch am Donnerstag diese empfindliche Niederlage als Erfolg verkaufen zu wollen und auf mangelnde Erfolgsaussichten der Kläger hinzuweisen, ist wohl eher als Hilflosigkeit und Schadensbegrenzung in der Beitragsmisere anzusehen.
Es wäre nun endlich an der Zeit, das jahrelange Durcheinander im Beitragswesen aufzugeben und endlich Beitragsgerechtigkeit und Rechtssicherheit in Sinntal herzustellen.

Ein nochmaliger sechsjähriger Gang durch alle Instanzen ist nicht das Ziel der IdBiS, bei weiteren Ungerechtigkeiten seitens der Gemeinde wird dieser jedoch unumgänglich werden.

Mit freundlichem Gruß

Hermann Vornwald


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