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[27.11.2006] Informationsveranstaltung der IdBiS am 20.11.2006

Nach der Ankündigung der Gemeinde Sinntal, die Grundstückseigentümer von Jossa, Altengronau, Neuen-
gronau und Breunings noch in diesem Jahr und die aus Züntersbach dann später ebenfalls, zum wiederholten Male, mit Beitragsbescheiden für Kanal- und Kläranlagenbaumaßnahmen zur Kasse zu bitten, formierte sich bereits seit Anfang Oktober heftiger Widerstand in der Bevölkerung der betroffenen Ortsteile.

Die IdBiS veranstaltete nun am vergangenen Montag im Krone-Saal im Sinntaler Ortsteil Altengronau eine Informationsveranstaltung, die mit über 200 Teilnehmern wieder bis auf den letzten Platz besetzt war.

IdBiS-Sprecher Hermann Vornwald informierte zunächst über die im Januar und September 2006 vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel erzielten Erfolge bei der Anfechtung der ungerechtfertigten und überhöhten gemeindlichen Beitragsbescheide aus dem Jahr 2000.
Diese wurden im Fall der Vollkanalisation auf Druck des Gerichtes ganz aus der gemeindlichen Satzung gestrichen, bzw. im Fall des Schaffensbeitrages zur Sammelleitung erheblich gesenkt, was für die Kläger zu Rückerstattungen von 500 bis 40.000 Euro geführt hatte.

Anschließend erläuterte Vornwald die Fehler, die bei der angekündigten Neuveranlagung durch die Gemeinde Sinntal gemacht werden.
1) Wegen der Kläranlagenanschlüße, die bei einem Großteil der Betroffenen bereits in den Jahren 1994 bis
1999 durchgeführt wurden, ist für diese bereits Festsetzungsverjährung eingetreten.
2) Die meisten Grundstückseigentümer in den genannten Ortsteilen wurden bereits vor Jahren zu erstmaligen
Anschlußbeiträgen für Sammelleitungen und Kläranlagen herangezogen, was eine nochmalige Veranlagung
natürlich auschließt.
3) Wie bereits bei der 2000er Veranlagung, prangert die IdBiS auch diesmal wieder die ungerechte Beitrags-
veranlagung in den verschiedenen Sinntaler Ortsteilen an, die einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes
bedeuten. Wieder sollen die genannten Ortsteile mit Beiträgen von bis zu 8 Euro pro qm zur Kasse gebeten
werden, obwohl die Anlieger der Klärbezirke Sannerz, Sterbfritz und Mottgers lediglich Beiträge von 1,25
bis 4 Euro zu entrichten hatten.
Auf die Erfordernis einer gleichmäßigen Beitragsveranlagung für alle Anschlußnehmer wurde vom
Verwaltungsgerichtshof in Kassel gerade in dem von der Gemeinde Sinntal angesprochenen „Ortenberger
Urteil“ noch einmal deutlich hingewiesen, weshalb die IdBiS hier guter Dinge ist, daß diese Veranlagung bei
Gericht nicht stand halten wird.

Wegen der voraussichtlichen Rechtswidrigkeit der Veranlagung empfahl IdBiS-Sprecher Vornwald den Zuhörern, daß sie den Bescheiden, die nun für den Januar 2007 angekündigt sind, großflächig widersprechen.
Er forderte die Betroffenen sogar dazu auf, zunächst keinerlei Beiträge zu bezahlen und bei Gericht Vollstreckungsschutz zu beantragen.

Die Gemeinde Sinntal hat bereits im Jahr 2000 erhebliche Summen eingestrichen, für die sie sich im Sept. 2005 selbst rückwirkend die Rechtsgrundlage durch Satzungsänderung entzogen hat, die Gelder aber bis heute nicht
an die Grundstückseigentümer zurückgezahlt hat.
Es bleibt zu befürchten, daß die Gemeinde Sinntal sich mit der neuen Veranlagung zusätzlich zu diesen Summen aus 2000 noch einmal bis zu 4 Mio Euro besorgt, deren Rechtmäßigkeit wieder äußerst zweifelhaft ist.

Die IdBiS hatte schon vor Wochen den Gemeindevorstand dazu aufgefordert, drei Musterprozesse zu führen, und erst nach einem endgültigen Urteil in die dann höchstrichterlich abgesegnete Beitragsveranlagung einzutreten.
Dies lehnt der Gemeindevorstand ab.
Er befürwortet zwar auch die Führung der drei Musterprozesse, möchte aber vorher die etwa 800 Beitrags-bescheide versenden und somit die voraussichtlich 4 Mio Euro vereinnahmen, um dann in aller Gelassenheit und prall gefüllter Kasse die Urteile der Musterprozesse abzuwarten.

Nach momentaner Rechtslage kann dies nach Ansicht der IdBiS nur dazu führen, daß dann in drei bis vier Jahren alle 800 Bescheide wieder abzuändern sind und die erhobenen Beiträge ganz oder teilweise zurückerstattet werden müssen. Dieser Verwaltungsaufwand ist ein Wahnsinn, der die Verwaltung in Ihrer Arbeit über Monate erheblich blockiert und zu finanziellen Belastung von vielen tausend Euro führen wird.
Eine absolut unnötige Verschwendung von sowieso schon knappen Haushaltsmitteln.

Außerdem verfällt für all Diejenigen, die keinen Widerspruch einlegen der Rechtsanspruch auf eine spätere Rückzahlung dieser vermutlich zu Unrecht abkassierten Beiträge.
Wer also heute ohne Widerspruch anstandslos zahlt, läuft Gefahr sein Geld nie mehr wieder zu sehen, auch wenn sich die 2007er Veranlagung später als noch so falsch herausstellen sollte.
Für die IdBiS drängt sich zwangsläufig der Gedanke auf, daß diese Überlegung beim derzeitigen Verhalten des Gemeindevorstandes unter Umständen eine bewußte Rolle spielen könnte.
Deshalb wird sie eine solche Vorgehensweise nicht akzeptieren und diese mit allen rechtlichen Mitteln zu verhindern suchen.

Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Sinntaler SPD, Volkmar Schwabe, ergriff das Wort und lobte noch einmal die Arbeit und den Einsatz der IdBiS und sprach seinen Dank dafür aus, daß die fehlende parlamentarische Opposition in Sinntal endlich durch eine außerparlamentarische ersetzt wurde, die dem Gemeindevorstand
und der Verwaltung auf die Finger sieht und sich um die Belange der Bürger kümmert.

Am Ende der Veranstaltung warb Vornwald bei den Anwesenden, sich mit Mitgliedschaften in der IG am Widerstand der Bürger gegen Ungerechtigkeit und Existenzgefährdung einzelner Betroffener zu beteiligen.
Der Jahresbeitrag von 30 Euro, der ausschließlich für die Begleichung der Anwalts- und Gerichtskosten verwendet wird, sei tatsächlich keine zu große Belastung für den Einzelnen, könne jedoch in der Summe viel bewirken.
Beitrittsformulare können auch von der Internet-Seite www.idbis.de heruntergeladen werden.



Mit freundlichem Gruß

IdBiS – Hermann Vornwald

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