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Pressemitteilung 16.8.2010 - Gemeinde Sinntal erstattet zu hohe Beiträge zurück!

Durch eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums waren alle Gemeinden und Zweckverbände in Deutschland ab dem 04.07.2000 gezwungen, auf alle Hauswasser-Neuanschlüsse, -erneuerungen und –reparaturen den erhöhten Mehrwertsteuersatz von 16%, bzw. später dann 19% zu berechnen.

Dagegen sind Betroffene bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen und haben Recht bekommen!

Die oben genannten Tätigkeiten sind ein Teil der Wasserlieferung und dürfen, wie Wasser auch, nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% berechnet werden. Diese Verordnung des Bundes-finanzministeriums wurde vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesfinanzhof aufgehoben.

Die zu viel abkassierte Mehrwertsteuer hat die Gemeinde Sinntal pflichtgemäß an das Finanzamt abgeführt, kann sie aber auf Antrag, ohne Gefahr der Verjährung, von diesem wieder zurückfordern.

Andere Städte und Gemeinden, beispielsweise Berlin, Fulda oder Gelnhausen haben sofort mitgeteilt, dass sie die zuviel kassierten Steuern schnell und unbürokratisch an ihre Bürger zurückerstatten werden.

Die Interessengemeinschaft der Beitragszahler in Sinntal ist bereits im Mai 2009 mit der Forderung an die Gemeinde herangetreten, überhöhte Beiträge generell und schnell zurück zu zahlen.
Die Gemeinde Sinntal hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Informationen bezüglich der neuen Rechtsprechung, hatte jedoch versprochen, sich kundig zu machen und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren.

Nun wurden in den letzten Tagen quer durch alle Ortsteile berichtigte Beitragsbescheide verschickt und angekündigt, dass die überhöhten Beiträge schnellstens an die Grundstückseigentümer zurücküberwiesen werden.

Alle Bescheide für Wasserneuanschlüsse, bzw. deren Reparaturen der letzten 10 Jahre ermäßigen sich somit um neun bzw. zwölf Prozent.

Ein weiterer Erfolg unserer IG auf dem Weg zu gerechten und bezahlbaren Beiträgen für Alle.




Mit freundlichem Gruß

IdBiS – Hermann Vornwald

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