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15.5.2003 Stellungnahme der Interessengemeinschaft der Beitragszahler in Sinntal – zum KN-Artikel vom 15. Mai 2003


Viele Fragezeichen stehen hinter den Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden und des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal. Deshalb will die IdBiS mit ihrer Stellungnahme den Tatsachenverdrehungen der Gemeindesprecher ein Ende bereiten. Es stimmt nicht, dass, wie Bgm. Heberling behauptet, sieben Ortsteile ihre Abwassersysteme selbst bezahlen mussten. Das Gegenteil ist der Fall. Mit ihren Kanalgebühren, die die Ortsteile Altengronau, Jossa, Breunings und Neuengronau seit Jahrzehnten bezahlt haben, sind sie an der Finanzierung der Abwassersysteme in Sinntal ebenso beteiligt gewesen, wie die anderen Ortsteile. Den Beitragstatbestand der Vollkanalisation kannten die Entwässerungssatzungen der Gemeinde bisher überhaupt nicht.

Die Äußerung Heberlings, die Rechtssprechung habe sich um 180 Grad gedreht, ist schlicht-weg falsch. Nicht die Rechtsprechung, sondern die Satzung Sinntals hat sich im Jahr 2000 um 180 Grad gedreht, und das ist nicht die Schuld der Gerichte, sondern alleine die der Gemeinde selbst, die sich diese Satzung mit viel mehr Möglichkeiten zum Abkassieren selbst gegönnt hat. Die Gerichte hatten seinerzeit lediglich beanstandet, daß in den alten Satzungen Beiträge frei gegriffen und nicht kalkuliert waren. Nicht mehr und nicht weniger !
Die Verlockung war jedoch zu groß, um sich diesen Freibrief nicht selbst zu gönnen.
Der Schuß jedoch ging nach hinten los. Daß nämlich der Zusammenschluß zu einer wirtschaftlichen Einheit nicht nur Möglichkeiten zur besseren Veranlagung der Grundstückseigentümer, sondern auch Konsequenzen auf die Art der Kalkulation haben muß, hat man wohl übersehen, oder besser, übersehen wollen, weil nicht sein darf, was einem nicht in den Kram passt.


Bürgermeister Heberling war die aktuelle Rechtsprechung seit 1999 bekannt, wie hätte er sonst in einer Ortsbeiratssitzung in Sannerz am 22.5.2000 grundsätzliche Informationen liefern können, als es um die Beitragsveranlagung im Zusammenhang mit den Neubau der Kläranlage Schlüchtern-Niederzell ging.
Heberling erklärte damals: Nach der neuen Rechtsprechung werden die vollen Kosten auf alle Bürger der Gemeinde umgelegt. Dies bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde zahlen müssen, in diesem Fall etwa pro Quadratmeter 0,30 DM. Auch bei ähnlichen zukünftigen Maßnahmen werde so verfahren. Das Beitragssystem sei generell verändert worden, und das zu Lasten des einzelnen Bürgers.
Für die IdBiS stellt sich hier nebenbei die Frage, wann diese Beitragsveranlagung stattgefunden hat?
Obige Äußerung machte der Bürgermeister bereits vor Verabschiedung der neuen Entwässerungssatz der Gemeinde Sinntal am 20.6. 2000.
Offenbar hatte er dies aber bei der Beitragsveranlagung für die Abwasseranlage Jossa vergessen, denn wie sonst wäre es zu solch fatalen Fehlern gekommen, die zur Rechtswidrigkeit der Satzungsbestimmungen führte.
In den Bescheiden für die „Verbessernde Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen“ hatte man die Rechtsprechung doch auch richtig ausgelegt und u. a. die Investitionskosten für den neuen Hochbehälter in Sterbfritz auf alle Grundstückseigentümer in Sinntal umgelegt.

Die SPD-Fraktion, die immer auf eine Gerichtsentscheidung als alles entscheidende gedrängt hatte, dreht sich selbst nun um 180 Grad, weil die Entscheidung offenbar nicht so ausgefallen ist, wie man sich das erhofft hatte. Das ist kein guter politischer Stil und beweist wieder einmal mehr, wie dort mit den berechtigten Interessen der Bürger verfahren wird.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende hat Angst, dass in Sinntal ein Aufstand losbricht, wenn die neue Rechtsprechung so durchgesetzt wird, wie dies der Beschluss des VG fordert. Denkt Herr Walther auch daran, dass gemäß der Satzung vom 20.6.2000 bei Sanierungen in Sterbfritz und Mottgers alle Sinntaler dafür aufzukommen haben. Bliebe es bei der derzeitigen Veranlagung, müssten die vier Ortsteile die Abwasseranlage Jossa alleine finanzieren, während künftig dann alle Sinntaler zu Beiträgen herangezogen werden. Das kann mit Gerechtigkeit jedoch nichts zu tun haben und sollte auch dem CDU-Fraktionsvorsitzenden klar sein.
Was die Stellungnahme der BWG betrifft, hat Herr Gibietz gut daran getan, diese als seine persönliche Meinung darzustellen. Wenn man nämlich wie er, die Entscheidung eines deutschen Gericht so diskreditiert und die Rechtsprechung infrage stellt, nur weil sie ihm nicht in den Kram passt, hat den demokratischen Rechtsstaat missverstanden.
Was ist das eigentlich für eine falsch verstandene Gerechtigkeit, wenn die Gemeinde durch die Satzungsänderung von 2000 die Beiträge von ca. 5 Euro auf bis zu 12 Euro pro qm anhebt, durch dieses Gerichtsurteil jetzt auf immerhin noch ca. 7 bis 8 Euro zurückgestuft wird und Verantwortliche der Gemeinde dann davon sprechen, daß dies ungerecht wäre, weil die anderen Ortsteile ihre eigene Anlage ja bereits teuer bezahlt hätten.

Die immer wieder gebetsmühlenartig angeführte geografische Lage von Sinntal ist dem Gericht sehr wohl bekannt und bedarf mit Sicherheit keiner Belehrung durch den Bürgermeister oder seiner BWG-Fraktion.
Was ist eigentlich an der geografischen Lage Sinntals so außergewöhnlich, haben nicht auch andere hessische Gemeinden Berge um sich herum, haben nicht auch Freiensteinau oder BSS mehrere Kläranlagen zu betreiben. Das ist aber bei anderen Gemeinden kein Grund dafür sich vom Pfad der Tugend zu entfernen, und vehement gegen Recht und Gesetz zu verstoßen und dann auch noch der Meinung zu sein, die hessische VGH-Rechtssprechung müsste geändert werden, nur weil Sinntal damit nicht einverstanden ist.
Für wie allmächtig hält sich eigentlich dieser Gemeindevorstand, wenn er der Meinung ist, daß ein Richter am Verwaltungsgericht in Kassel nichts anderes zu tun hätte, als sich bei einem Ortstermin in Sinntal mit Heberlings speziellen geografischen Problemen rumzuschlagen.


Der einzige, der die Zeichen der Zeit offenbar richtig verstanden hat, ist Dr. Deuker von der FDP-Fraktion. Doch, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ein Kompromiss zu erzielen ist , ist aufgrund der Ereignisse in den letzten Tagen (Beschwerde der Gemeinde Sinntal beim VG) äußerst fraglich. Seit über zwei Jahren hat die IdBiS dies mit Nachdruck versucht, Verhandlungen mit der IdBiS hat der Bürgermeister bisher strikt abgelehnt.

Daher scheint der Zug für eine Einigung wohl endgültig abgefahren.


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