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[30.1.2006] Stellungnahme zu „Ullrich-Interview“ vom 28. Jan. 2006

Die Interpretation von Hr. Ullrich verdreht die derzeitige Situation total.
Der VGH in Kassel hat in seiner Begründung zur Berufungszulassung vom März 2005 ganz klar die Mängel der Sinntaler Bescheide aufgezeigt und damit den Ausgang der Prozesse klar abgesteckt.

Um noch zu retten, was noch zu retten gewesen ist, hat die Gemeinde Sinntal mit einer weitreichenden Satzungs-änderung reagiert. Aus dieser jedoch resultierte, daß die bestehenden Bescheide weitgehend hinfällig wurden.
Um wiederum dies zu vermeiden, wurde ein Kompromiß angestrebt, der einerseits dies verhindern sollte, aber andererseits trotzdem die Rechte der Kläger weitgehend berücksichtigen sollte.
Wegen erneuter Kalkulationsmängel in der neuen Kalkulation, wurde der angestrebte Kompromiß von den IdBiS-Klägern abgelehnt.
Seitdem sieht man in der Sinntaler Verwaltung zunehmend die Fälle wegschwimmen und wird wohl demnächst ein entsprechend negatives Urteil aus Kassel zu erwarten haben. Und das ist deren Problem!!

Herr Ullrich beklagt horrende Beträge, die angeblich in der Gerüchteküche wabern sollen.
Offensichtlich kennt er seine Satzung nicht, oder versucht die darin enthaltenen Beiträge kleinzureden.
Die IdBiS hat darüber informiert, daß Neuanlieger durchschnittlich ca. 8,13 Euro pro qm Grundstücksfläche zu zahlen haben. Bei denjenigen, die bereits einen Kläranlagenbeitrag bezahlt haben, reduziert sich dieser Betrag auf ca. 7,00 Euro pro qm Grundstücksfläche.
Ullrich selbst spricht von 5,60 Euro pro qm Veranlagungsfläche, vergisst aber mitzuteilen, daß weit über 90 % aller Grundstücke in Sinntal mit dem Geschoßflächenfaktor 1,25 bewertet werden.
Dies ist ebenfalls in der EWS so festgeschrieben. Dann muß er das auch dazusagen, und nicht von 5,60 Euro reden. Das versteht der normale Bürger falsch.
Und eben genau diese 5,60 multipliziert mit 1,25 ergeben die von uns mitgeteilten 7 Euro, bzw. 8,13 wenn man den Kläranlagenbeitrag von 0,90 Euro x 1,25 multipliziert (=1,13 Euro) dazurechnet !

Herr Ullrich liegt auch falsch mit der Behauptung, die sieben Ortsteile Sterbfritz, etc. hätten irgendwann in der Vergangenheit einen Schaffensbeitrag für die Vollkanalisation bezahlt. Diese Aussage ist falsch!!
Nachdem die EWS für alle Sinntaler Ortsteile schon immer gleich war, haben natürlich auch die sieben Ortsteile, wie alle anderen Ortsteile schon immer einen Schaffensbeitrag für Sammelleitungen bezahlt. Eine Unter-scheidung nach Vollkanalisation oder Teilkanalisation hat es nie gegeben! Früher nicht und auch heute nicht. Jede derartige Interpretation ist willkürliche Argumentationsbeschaffung, die keinerlei rechtliche Grundlage besitzt. Wer mit solch falschen Argumenten arbeitet, muß sich den Vorwurf der totalen Unkenntnis oder der Uneinsichtigkeit und Stimmungsmache gefallen lassen.

Nachdem sich Ullrich auf die Festsetzungsverjährung in diesen sieben Ortsteilen bezieht, sollte er sich mal in seiner Verwaltung sachkundig machen, wann der Anschluß an die Vollkanalisation (=Kläranlage) in Altengronau und Jossa stattgefunden hat.
Dies war in den Jahren 1994 bis 1998. Im Mai 1999 wurden die Beiträge hierfür abverlangt.
Mit diesem Wissen wird er wohl einsehen, daß auch hier die Verjährung bereits Ende 2003 eingetreten ist.
Der angekündigte Versuch einer neuen Veranlangung wird in einem weiteren Desaster enden!

Zudem sollte sich Hr. Ullrich der Worte des Kasseler Richters erinnern, der in einem seiner ersten Sätze neben einem Lob für die neue EWS auch den Hinweis gab, daß sich aus der rückwirkenden Inkraftsetzung zum 01.07.2000 ein erhebliches Verjährungsproblem ergeben wird.

Aus dieser Tatsache ergibt sich auch die Unsinnigkeit seiner Behauptung, die IdBiS hätte nun das Problem, daß sich in ihr zwei Parteien entwickeln werden, deren Interessen gegeneinander stünden.

Die IdBiS musste auch nicht ein Zeichen in diese Richtung setzen, sondern wollte einfach nur ein wenig Licht in das Dunkel der vielen Gerüchte bringen, das durch die fehlenden Informationen der Gemeinde entstanden war.

Das nachträgliche Hineininterpretieren von Definitionen wie Teilkanalisation oder Vollkanalisation in die alten Satzungen ist lediglich der Auswuchs der hilflosen Suche nach Argumenten, die die unter Heberling begonnene, ungerechte Bevorzugung dieser sieben Ortsteile nachträglich rechtfertigen sollen.
Es ist ja auch kein Wunder. Dieser Gemeindevorstand, der sieben von zehn Mitgliedern aus den betroffenen sieben Ortsteilen rekrutiert, ist auch unter dem neuen Bürgermeister immer noch der alte, der unter Heberling diese unrühmliche Veranlagung ins Leben gerufen hat, und nun natürlich alles daran setzt, nicht im Nachhinein irgendwelche eigennützigen Vorlagen von damals zugeben zu müssen.

Der politische Wille, evtl. gezahlte Altbeiträge anrechnen zu wollen, klingt zunächst respektabel, zeigt aber die fachliche Unwissenheit des Hr. Ullrich. Denn er konnte bisher nicht darlegen, wie er diese Altbeiträge feststellen will, die teilweise bis in die 60er Jahre zurückgehen.
Also wird das wohl eher so sein, daß nur diejenigen, die diese Zahlungen nachweisen können, auch tatsächlich davon profitieren können.
Die IdBiS geht davon aus, daß dies weniger als ein Viertel aller Betroffenen sein werden, also ist die ganze Aktion, die zudem keine rechtliche Verankerung in der Satzung gefunden hat, eher als hilfloser Versuch einer Glättung der derzeitig hoch schlagenden Wogen anzusehen.

In seiner Antwort auf die letzte KN-Frage macht Ullrich klar, daß derzeit keine weiteren Beitragsbescheide in Arbeit seien. Der Haushalt 2006 zeigt auf der Einnahmenseite 1,8 Mio Euro an Beiträgen. Also werden diese auch vereinnahmt werden müssen. Ob dies nun jetzt oder erst in 5 oder 10 Monaten der Fall sein wird, spielt nicht die entscheidende Rolle. Entscheidend ist, daß sie noch in 2006 kommen werden, und das ist wohl sicher.
Außerdem bringt Ullrich die Hoffnung zum Ausdruck, daß der VGH das weitere Vorgehen vorschlagen wird.
Wir glauben nicht, daß es Aufgabe des Gerichtes ist, der Gemeinde die weitere Vorgehensweise vorzuschlagen.
Darüber werden sich die Sinntaler wohl selbst den Kopf zerbrechen müssen.
Das Gericht hat lediglich darüber zu entscheiden, ob die 2000er Bescheide richtig oder falsch sind.
Nicht mehr und nicht weniger!! Und das wird es tun!!

Mit freundlichem Gruß



IdBiS – Hermann Vornwald


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