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[25.1.2007] Pressemitteilung - Schon wieder mal neue Beitragsbescheide in Sinntal!!

Grundstückseigentümer der Ortsteile Altengronau, Jossa, Neuengronau und Breunings sind schockiert !

Insgesamt zum vierten Mal und zum dritten Mal seit 1999 wurden diese am Dienstag dieser Woche durch die Gemeinde Sinntal zu Kanal-Anschlußbeiträgen in beträchtlicher Höhe herangezogen.
Nachdem jedes Durchschnitts-Grundstück bereits in den 70er bis 90er Jahren mit etwa 1.000 bis 2.000 Euro abgerechnet wurde, wurden im Jahr 1999 für die abschließende Fertigstellung der Kläranlagen noch einmal etwa 1.300 Euro von jedem Grundstücksbesitzer abverlangt.

Erstmals verunsichert waren die Anlieger, als dann im Nov. 2000 plötzlich noch einmal ca. 2.200 Euro von Ihnen abverlangt wurden.
Damals schon regte sich heftiger Widerspruch, der in Klagen gegen diese Bescheide mündete.
Im September 2005 mußte die Gemeinde Sinntal durch richterliche Hinweise zur Einsicht gelangen, daß diese Bescheide nicht zu halten waren und strich diese Beitragsart ersatzlos aus ihrer Entwässerungs-satzung. Die Prozeße waren somit für die Kläger ein voller Erfolg.
Dies bewegte die Gemeinde Sinntal jedoch keineswegs dazu, die unrechtmäßig abkassierten Millionen wieder an die Bürger zurückzuerstatten ! – Die Gelder wurden einbehalten !

Diese Woche hat sie nun mit neuen Vorausleistungsbescheiden, die das durchschnittliche 1000qm-Grundstück mit weiteren ca. 6.500 Euro belasten, das Faß endgültig zum Überlaufen gebracht.
Zwar verrechnet sie nun die im Jahr 2000 zu Unrecht erhobenen Beiträge, trotzdem bleiben immer noch durchschnittlich weit über 4.000 Euro übrig, die wieder mal innerhalb von 4 Wochen zu berappen sind.
Zudem wurde auf Nachfrage bereits bestätigt, daß dieser Vorausleistungsbescheid später zwangsläufig einen Abschlußbescheid nach sich ziehen wird, der mit großer Wahrscheinlichkeit erneut und dann zum fünften Mal weiteres Geld aus den Taschen der Grundstückseigentümer ziehen wird.

In Einzelfällen, in denen große Grundstücke, Gewerbeflächen, oder auch landwirtschaftliche Betriebe veranlagt wurden, sind erneut Beiträge von bis zu 50.000 Euro und darüber fällig. Diese Grundstücks-eigentümer trifft es besonders hart. So sind teilweise die Ratenzahlungen aus der 2000er-Veranlagung noch nicht endgültig erledigt, es stehen jedoch nun schon wieder die neuerliche Veranlagungen an.
Ebenfalls höchst bedenklich ist die Veranlagung von Hausbesitzern im Rentenalter, die oft fünfstellige Euro-Beträge zu zahlen haben, dies aber aus ihren dürftigen Renten nicht mehr leisten können.
In diesen Fällen bleibt nur die Möglichkeit einer Stundung und somit Abwälzung auf künftige Generationen, weil in diesen Fällen meist die Möglichkeit einer Kreditaufnahme überhaupt nicht mehr gegeben ist.

Die IdBiS verurteilt diese ungerechte, unsoziale und existenzgefährtende Beitragsveranlagung auf das Schärfste. „Es ist eine Schande, wie skrupellos die Verantwortlichen dieser Gemeinde den Bürgern dieser vier Ortsteile in die Tasche greifen und diese in ihrer Existenz gefährden. Zudem wird durch die permanente Abschöpfung von Kaufkraft die heimische Wirtschaft extrem gefährdet, weil viele notwendige Investitionen rund ums Haus verschoben oder gar ganz abgesagt werden.

Die Interessengemeinschaft der Beitragszahler (IdBiS) veranstaltete sofort am Mittwoch abend eine Infoveranstaltung in Altengronau. Wie groß das Interesse und die Betroffenheit sind, zeigte der bis zum Bersten gefüllte Saal und angrenzende Gastraum der „Krone“.
IdBiS-Sprecher Hermann Vornwald referierte über die rechtlichen Hintergründe der neuerlichen Bescheide, erklärte die Zusammenhänge und zeigte die Rechtsverstösse, Bedenken und Fehler auf !
Zusammenfassend stellte er fest, daß die neuerlichen Beitragsansprüche nicht wirklich bestehen !
Die vermeintlichen Ansprüche der Gemeinde sind seit vielen Jahren verjährt, bzw. wurden bereits in früheren Jahren abgegolten und können deshalb kein zweites oder gar drittes Mal berechnet werden !
Auch verstößt die Gemeinde Sinntal mit ihren neuerlichen Bescheiden gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil die Anlieger in den anderen sieben Sinntaler Ortsteilen bisher lediglich mit Gesamtbeiträgen von ca. 1,25 bis 4,50 Euro herangezogen wurden und nun seit Jahren immer wieder versucht wird, ausschließlich in diesen vier Ortsteilen mit Beiträgen von insgesamt bis zu 10 Euro die leeren Kassen zu füllen. Eine solche Vorgehensweise wird ausdrücklich in den letzten Urteilen des Hess. Verwaltungsgerichtshofes untersagt !

Deswegen empfiehlt die IdBiS, diesen neuen Beiträgen unbedingt mit einem Widerspruch zu begegnen !
Jeder, der nicht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegt, verwirkt damit für alle Zeiten einen Rückzahlungsanspruch. Auch wenn sich in den Klagen anderer Betroffener die Rechtswidrigkeit der Beitragsveranlagung bestätigen sollte, kann daraus kein allgemein gültiger Rückzahlungsanspruch abgeleitet werden !

Entgegen der noch im Jahr 2000 vertretenen Meinung, daß ein Widerspruch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbindet, rät Hr. Vornwald diesmal dringend dazu, auch die Zahlung zu verweigern !
Die Beitragsveranlagung verstößt so auffällig und in vielen wesentlichen Punkten gegen geltendes Recht, diesmal sogar gegen unser Grundgesetz, daß die Aussichten auf gerichtliche Vollstreckungs-aussetzung und erfolgreiche Klagen dagegen sehr hoch sind.
„Außerdem kann das nicht mehr so laufen, wie in 2000. Die Gemeinde hat sich Millionen geholt um mit diesen zinslosen Bürger-Krediten sechs Jahre in aller Ruhe zu arbeiten und Prozesse gegen ihre Bürger zu führen. Diesmal werden wir den Spieß umdrehen und nicht zahlen ! Dann ist die Ausgangslage für die Gemeinde wohl nicht mehr ganz so rosig ! Und vielleicht dauern die kommenden Prozeße dann auch keine sechs Jahre mehr !“ so Hr. Vornwald in seinen Ausführungen.

In der Fragestunde am Ende der Veranstaltung trat deutlich zu Tage, daß eine Vielzahl der Betroffenen nicht mehr in der Lage ist, die erneuten Forderungen der Gemeinde zu begleichen. Eine Reihe von Hausbesitzern steht bereits seit dem Jahr 2000 mit dem Rücken an der Wand. Die erneute Veranlagung überschreitet die Grenzen der Belastbarkeit bei Weitem und einige Hausbesitzer beschäftigen sich bereits mit dem Gedanken, ihr Anwesen aufgeben zu müssen.

In der kommenden Woche findet eine weitere Veranstaltung statt, in der den Mitgliedern mit Rat und Tat geholfen werden wird, um aus dieser unendlichen Misere wieder rauszukommen.
Außerdem findet jeweils montags um 19.30 Uhr die Sprechstunde der IdBiS im Jugendheim in Alten-gronau statt, in der sich die Mitglieder auch gerne die erforderliche Unterstützung einholen können.

Am Ende der Veranstaltung warb Hr. Vornwald bei den Anwesenden, sich mit Mitgliedschaften in der IG am Widerstand der Bürger gegen Ungerechtigkeit und Existenzgefährdung einzelner Betroffener zu beteiligen. Der Jahresbeitrag von 30 Euro, der ausschließlich für die Begleichung der Anwalts- und Gerichtskosten verwendet wird, sei tatsächlich keine zu große Belastung für den Einzelnen, könne jedoch in der Summe viel bewirken.
Beitrittsformulare können auch von der Internet-Seite www.idbis.de heruntergeladen werden.


Mit freundlichem Gruß

IdBiS – Hermann Vornwald P.S.: Im Anhang ein Foto von der
Veranstaltung am 24. Jan. 2007

Bild von Infoabend


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